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Zusendung der für den Bundeshaushalt 2011 und 2012 verwendeten Datendateien

Das BMF verwendet(e) zur Erstellung des Bundeshaushalts 2011 und des Bundeshaushalts 2012 im HTML- und PDF-Format eine Vielzahl von Datendateien, unter Anderem solche im XML-Format.

Ich bitte um die Zusendung aller Datendateien, die für die finale, automatisierte Generierung der HTML- bzw. PDF-Version des Bundeshaushalts 2011 und der des Bundeshaushalts 2012 verwendet wurden in elektronischer Form, vorzugsweise per E-Mail.

Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die angeforderten Dateien amtliche Informationen im Sinne des §2 Abs. 1 IFG sind, da sie amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen darstellen. Im Satz 2 wird zwar ausgeführt, dass Entwürfe keine amtlichen Informationen sind, allerdings gilt dies laut demselben Satz nicht für Entwürfe, die Teil eines Vorgangs werden. Die Erstellung des Bundeshaushalts ist ein solcher Vorgang, die angeforderten Dateien sind daher keine Entwürfe im Sinne des IFG.

Der Informationsanspruch auf die angeforderten Dateien ist somit nach §1 Abs. 1 Satz 1 des IFG begründet.

Sollten Sie meine o.g. Rechtsauffassung nicht teilen, so bitte ich Sie, dies ausführlich zu begründen.

Sollten für bestimmte Dateien ein oder mehrere Ausschlussgründe geltend gemacht werden können, senden Sie mir bitte unabhängig davon die verbleibenden Dateien zu. Ich behalte mir dennoch vor, etwaige Ausschlussgründe anzufechten.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium sieht keinen Informationsanspruch nach dem IFG gegeben.

Im Wesentlichen vertritt das BMF die Rechtsauffassung, dass der Bundeshaushalt nur "allgemein in elektronischer Form" und nicht in einer bestimmten Speicherform verlangt werden kann und stützt sich dabei auf § 7 Abs. 3 IFG.

Außerdem seien die begehrten Datendateien aufgrund ihres "temporären Charakters" Entwürfe i.S.d. IFG, auf die kein Informationsanspruch besteht.

Aus dem Schreiben geht jedoch nicht eindeutig hervor, ob die begehrten Datendateien dem BMF (noch) vorliegen oder ob sie bereits gelöscht wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2012
  • Frist
    5. Juni 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung der für den Bundeshaushalt 2011 und 2012 verwendeten Datendateien
Datum
3. Mai 2012 22:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Das BMF verwendet(e) zur Erstellung des Bundeshaushalts 2011 und des Bundeshaushalts 2012 im HTML- und PDF-Format eine Vielzahl von Datendateien, unter Anderem solche im XML-Format. Ich bitte um die Zusendung aller Datendateien, die für die finale, automatisierte Generierung der HTML- bzw. PDF-Version des Bundeshaushalts 2011 und der des Bundeshaushalts 2012 verwendet wurden in elektronischer Form, vorzugsweise per E-Mail. Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die angeforderten Dateien amtliche Informationen im Sinne des §2 Abs. 1 IFG sind, da sie amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen darstellen. Im Satz 2 wird zwar ausgeführt, dass Entwürfe keine amtlichen Informationen sind, allerdings gilt dies laut demselben Satz nicht für Entwürfe, die Teil eines Vorgangs werden. Die Erstellung des Bundeshaushalts ist ein solcher Vorgang, die angeforderten Dateien sind daher keine Entwürfe im Sinne des IFG. Der Informationsanspruch auf die angeforderten Dateien ist somit nach §1 Abs. 1 Satz 1 des IFG begründet. Sollten Sie meine o.g. Rechtsauffassung nicht teilen, so bitte ich Sie, dies ausführlich zu begründen. Sollten für bestimmte Dateien ein oder mehrere Ausschlussgründe geltend gemacht werden können, senden Sie mir bitte unabhängig davon die verbleibenden Dateien zu. Ich behalte mir dennoch vor, etwaige Ausschlussgründe anzufechten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
IFG - << Name removed >>, Berlin - Datendateien BHH 2011/2012; Zwischenbescheid Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
IFG - << Name removed >>, Berlin - Datendateien BHH 2011/2012; Zwischenbescheid
Datum
1. Juni 2012
Status
Warte auf Antwort
396,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 4. Mai 2012 im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird in Referat V B 2 bearbeitet. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass die Prüfung Ihres Antrages noch einige Zeit dauern wird und die in § 7 Abs. 5 IFG genannte Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Aktenauskunft nach dem Informationsfreilieitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft nach dem Informationsfreilieitsgesetz (IFG)
Datum
12. Juni 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.