Zusendung des „Staatsplan 14.25“ - DDR-Doping

Anfrage an: Bundesarchiv

Vorspann:
1.) Sport und Gesellschaft e.V.
Beiträge zur Sportgeschichte
Heft 15 / 2002
Über das Staatsplanthema 14.25 - Vorwiegend gestützt auf Stasi-Dokumente und häufig subjektive Aussagen von Doping-Betroffenen, stilisierten bundesdeutsche Rechercheure als Überbau zum „flächendeckenden Doping in der DDR“ den geheimnisumwitterten „Staatsplan 14.25“, eine Direktive, die seither durch fast alle das Thema Doping behandelnde Westpublikationen geistert, ohne dass irgendwo ein schriftliches Dokument dieses Inhalts vorgelegt wurde. Prof. Dr. Günter Erbach, 1955/56 Leiter der Abteilung Wissenschaft im Staatlichen Komitee, 1956 bis 1963 Rektor der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig, 1965 bis 1974 Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Komitees bzw. des Staatssekretariats für Körperkultur und Sport und von 1974 bis 1989 Staatssekretär, schreibt dazu in einem bisher unveröffentlichten Manuskript: „14.25 ist eine Registriernummer für ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung von 75 Wirkungsmechanismen ausgewählter pharmakologischer Substanzen, erstens, um den tatsächlichen Einfluss auf die sportliche Leistung zu erkennen und zweitens, um einen Missbrauch in der Dosierung und damit Gesundheitsschäden auszuschalten. Mit Untersuchungen ist 1975 begonnen worden und nicht - wie unterstellt wird - seit 1960. Zunächst erhielt der Forschungsansatz die Nr. 8, 1977 dann unter der Kurzbezeichnung ‘Unterstützende Mittel’ die Nr. 14.25, nachdem vier Sportthemen als Staatsplanthemen aufgenommen werden konnten. Es waren dies weiterhin 14.26 Stütz- und Bewegungssystem, 14.27 Gleittreibung (für Schlitten und Bobs) und 14.28 Telemetrie und Bildmessverfahren. Im Übrigen ist der Begriff Staatsplan nicht gleichbedeutend mit Regierungsbeschluss, sondern eine Bezeichnung für Vorrangigkeit in der Verwendung des wissenschaftlichen Forschungspotentials in der DDR sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und erforderlichen Materialien. Es gab etwa 4.000 Staatsplanthemen. Das Staats-planthema 14.25 enthielt im zentralen Bestätigungsverfahren und seiner Leitung keine Anwendungskonzeption“ Die Darstellung Erbachs mag von denjenigen, denen sie nicht in ihre Konzeption der Darstellung des DDR-Dopings passt, bezweifelt oder ignoriert werden. Tatsächlich jedoch besitzt die in dieser Form erstmalige Erklärung eines früheren Spitzenfunktionärs des DDR-Sports sicherlich mehr Aussagekraft als zweifelhafte Stasi-Dokumente. Hier wird ein Ansatz dafür sichtbar, dass eine gemeinsame Kommission zur Geschichtserforschung durch Wort und Widerwort und wieder Wort der historischen Wahrheit weit mehr gedient hätte, als das Gegeneinander wechselseitiger Agitation. Daran nämlich besteht kein zusätzlicher Bedarf; es gibt schon mehr als genug. W.K.; NOK-Report 9/2002, 4.9.2002

2.) Sport und Gesellschaft e.V.
Beiträge zur Sportgeschichte
TITELSEITE HEFT 22
Frühjahr 2006
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zu dem so gern genannten und nie zitierten Staatsplan 14.25. Der entsprechende Teil des Planes, der auch andere Forschungsaufträge beinhaltet, enthält keine Festlegungen für die spätere Nutzung von Dopingpräparaten oder „Unterstützenden Mitteln“ (UM). Die darin vorgegebenen Ziele entsprechen in etwa den Forschungszielen, die sich der
westdeutsche Wissenschaftler Prof. Dr. Manfred Donicke stellte (R. Häcker/H. de Marées: „Hormonelle Regulation und Psychophysische Belastung im Leistungssport“, Deutscher Ärzteverlag GmbH, Köln 1991). Prof. Keul und Prof. Steinbach betrieben praktische Forschungen zum Thema unter Einbeziehung zahlreicher Probanden, darunter auch Leistungssportler (nach
Singler/Treutlein: „Doping im Leistungssport“, Meyer & Meyer, Aachen, 2000).

Anliegen:
Ich bitte um Zusendung dieses DDR-Staatsplan „14.25“

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorspann: 1.) Sport und Gesellschaft …
An Bundesarchiv Details
Von
Johann Weber
Betreff
Zusendung des „Staatsplan 14.25“ - DDR-Doping [#281025]
Datum
13. Juni 2023 12:27
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorspann: 1.) Sport und Gesellschaft e.V. Beiträge zur Sportgeschichte Heft 15 / 2002 Über das Staatsplanthema 14.25 - Vorwiegend gestützt auf Stasi-Dokumente und häufig subjektive Aussagen von Doping-Betroffenen, stilisierten bundesdeutsche Rechercheure als Überbau zum „flächendeckenden Doping in der DDR“ den geheimnisumwitterten „Staatsplan 14.25“, eine Direktive, die seither durch fast alle das Thema Doping behandelnde Westpublikationen geistert, ohne dass irgendwo ein schriftliches Dokument dieses Inhalts vorgelegt wurde. Prof. Dr. Günter Erbach, 1955/56 Leiter der Abteilung Wissenschaft im Staatlichen Komitee, 1956 bis 1963 Rektor der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig, 1965 bis 1974 Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Komitees bzw. des Staatssekretariats für Körperkultur und Sport und von 1974 bis 1989 Staatssekretär, schreibt dazu in einem bisher unveröffentlichten Manuskript: „14.25 ist eine Registriernummer für ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung von 75 Wirkungsmechanismen ausgewählter pharmakologischer Substanzen, erstens, um den tatsächlichen Einfluss auf die sportliche Leistung zu erkennen und zweitens, um einen Missbrauch in der Dosierung und damit Gesundheitsschäden auszuschalten. Mit Untersuchungen ist 1975 begonnen worden und nicht - wie unterstellt wird - seit 1960. Zunächst erhielt der Forschungsansatz die Nr. 8, 1977 dann unter der Kurzbezeichnung ‘Unterstützende Mittel’ die Nr. 14.25, nachdem vier Sportthemen als Staatsplanthemen aufgenommen werden konnten. Es waren dies weiterhin 14.26 Stütz- und Bewegungssystem, 14.27 Gleittreibung (für Schlitten und Bobs) und 14.28 Telemetrie und Bildmessverfahren. Im Übrigen ist der Begriff Staatsplan nicht gleichbedeutend mit Regierungsbeschluss, sondern eine Bezeichnung für Vorrangigkeit in der Verwendung des wissenschaftlichen Forschungspotentials in der DDR sowie der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und erforderlichen Materialien. Es gab etwa 4.000 Staatsplanthemen. Das Staats-planthema 14.25 enthielt im zentralen Bestätigungsverfahren und seiner Leitung keine Anwendungskonzeption“ Die Darstellung Erbachs mag von denjenigen, denen sie nicht in ihre Konzeption der Darstellung des DDR-Dopings passt, bezweifelt oder ignoriert werden. Tatsächlich jedoch besitzt die in dieser Form erstmalige Erklärung eines früheren Spitzenfunktionärs des DDR-Sports sicherlich mehr Aussagekraft als zweifelhafte Stasi-Dokumente. Hier wird ein Ansatz dafür sichtbar, dass eine gemeinsame Kommission zur Geschichtserforschung durch Wort und Widerwort und wieder Wort der historischen Wahrheit weit mehr gedient hätte, als das Gegeneinander wechselseitiger Agitation. Daran nämlich besteht kein zusätzlicher Bedarf; es gibt schon mehr als genug. W.K.; NOK-Report 9/2002, 4.9.2002 2.) Sport und Gesellschaft e.V. Beiträge zur Sportgeschichte TITELSEITE HEFT 22 Frühjahr 2006 In diesem Zusammenhang noch ein Wort zu dem so gern genannten und nie zitierten Staatsplan 14.25. Der entsprechende Teil des Planes, der auch andere Forschungsaufträge beinhaltet, enthält keine Festlegungen für die spätere Nutzung von Dopingpräparaten oder „Unterstützenden Mitteln“ (UM). Die darin vorgegebenen Ziele entsprechen in etwa den Forschungszielen, die sich der westdeutsche Wissenschaftler Prof. Dr. Manfred Donicke stellte (R. Häcker/H. de Marées: „Hormonelle Regulation und Psychophysische Belastung im Leistungssport“, Deutscher Ärzteverlag GmbH, Köln 1991). Prof. Keul und Prof. Steinbach betrieben praktische Forschungen zum Thema unter Einbeziehung zahlreicher Probanden, darunter auch Leistungssportler (nach Singler/Treutlein: „Doping im Leistungssport“, Meyer & Meyer, Aachen, 2000). Anliegen: Ich bitte um Zusendung dieses DDR-Staatsplan „14.25“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 281025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281025/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Bundesarchiv
Sehr geehrter Herr Weber, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.06.2023, mit welchem Sie Zugang zu Archivgut…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Zusendung des „Staatsplan 14.25“ - DDR-Doping [#281025]
Datum
14. Juni 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.06.2023, mit welchem Sie Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs begehren. Für einen Zugang zu Archivgut des Bundes ist jedoch das Bundesarchivgesetz (BArchG) als speziellere Gesetzesgrundlage anzuwenden. Ein Zugang nach dem IFG ist somit nicht möglich. Für den Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs ist es notwendig, dass Sie einen Benutzungsantrag stellen. Diesen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/benutzungsantrag.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen

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Johann Weber
Sehr << Anrede >> anbei übersende ich Ihnen meinen Benutzerantrag mit Anhang. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesarchiv Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: Zusendung des „Staatsplan 14.25“ - DDR-Doping [#281025]
Datum
17. Juni 2023 11:53
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,9 MB
Sehr << Anrede >> anbei übersende ich Ihnen meinen Benutzerantrag mit Anhang. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anhänge: - benutzerantrag-ddr-staatsplan-1425-johann-weber-mit-unterschrift.pdf - anhang-zum-benutzerantrag-zusendung-des-ddr-staatsplan-1425-von-johann-weber.pdf Anfragenr: 281025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281025/