Zusendung Hygienebericht

Bitte Senden Sie mir den Gesundheitsbericht der letzten Untersuchung des Burger King an der Frankfurter Straße in Paderborn zu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung Hygienebericht [#260154]
Datum
3. Oktober 2022 18:41
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte Senden Sie mir den Gesundheitsbericht der letzten Untersuchung des Burger King an der Frankfurter Straße in Paderborn zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260154/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Oktober 2022 18:41
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Guten Tag, Ihre Anfrage vom 03.10.2022 ist bei mir eingegangen. Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
AW: Zusendung Hygienebericht [#260154]
Datum
7. Oktober 2022 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag, Ihre Anfrage vom 03.10.2022 ist bei mir eingegangen. Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) sowie Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) gestellt und um die Übersendung des letzten "Gesundheitsberichts" für den Betrieb "BURGER KING Deutschland GmbH, Burger King, Frankfurter Weg 13, 33106 Paderborn" gebeten. Da es sich bei diesem Betrieb um eine Speisegaststätte handelt, werte ich Ihre Anfrage nach dem letzten "Gesundheitsbericht" als Anforderung des letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollberichts. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 IFG NRW gehen, soweit besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht bestehen, diese den Vorschriften des IFG NRW vor. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Für die Bereitstellung von Informationen für Erzeugnisse nach dem LFGB gibt es besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht bestehen in Form des VIG. Daher gehen die Regelungen des VIG vor und das IFG NRW greift nicht. Umweltinformationen sind offensichtlich nicht betroffen, sodass auch das UIG NRW nicht greift. Folglich werte ich Ihre Anfrage als einen Antrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte um entsprechende Mitteilung Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Meldeanschrift. Sollte ich Ihren Antrag falsch gewertet haben und Sie eine andere Art von Informationen begehren, so bitte ich ebenfalls um entsprechende Mitteilung.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie die Anfrage zu schließen, da ich weder…
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zusendung Hygienebericht [#260154]
Datum
8. Oktober 2022 16:48
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie die Anfrage zu schließen, da ich weder meinen Namen noch meine Anschrift angeben möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260154/

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Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihr Antrag gilt nun als zurückgenommen und der Vorgang wird geschlo…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
AW: Zusendung Hygienebericht [#260154]
Datum
10. Oktober 2022 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihr Antrag gilt nun als zurückgenommen und der Vorgang wird geschlossen.