Zusendung von Speiseplan KW 1 bis 10

Den Speiseplan der BND-Kantine am Standort Berlin von KW1 bis 10 zu.

Sollte es sich aus dem Speiseplan nicht direkt ergeben, bitte ich um Zusendung sämtlicher Informationen, aus denen die Inhalts- und Zusatzstoffe der Gerichte hervorgehen.
Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Dokumente zu, aus denen hervorgeht, wie der BND die Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes umsetzt, insbesondere in Bezug auf Nr. 3 Abs. 2 und Abs. 3. Dies können etwa Ernährungspläne und -konzepte und Umsetzungspläne für DGE-Qualitätsstandards sein.

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Speiseplan der BND-Kantine am Sta…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
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Betreff
Zusendung von Speiseplan KW 1 bis 10 [#304494]
Datum
28. März 2024 16:17
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Speiseplan der BND-Kantine am Standort Berlin von KW1 bis 10 zu. Sollte es sich aus dem Speiseplan nicht direkt ergeben, bitte ich um Zusendung sämtlicher Informationen, aus denen die Inhalts- und Zusatzstoffe der Gerichte hervorgehen. Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Dokumente zu, aus denen hervorgeht, wie der BND die Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes umsetzt, insbesondere in Bezug auf Nr. 3 Abs. 2 und Abs. 3. Dies können etwa Ernährungspläne und -konzepte und Umsetzungspläne für DGE-Qualitätsstandards sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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