Zusendung von ZDv

ZDv 3/709 Handhaben von Werkzeug, Gerät und Baustoffen
ZDv 27/2 Bestimmungen für die Haltung und den Einsatz von Tieren in der Bundeswehr

Bitte senden Sie mir die Unterlagen ausschließlich im PDF-Format zu. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Kevin Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZDv 3/709 Handhaben von Werkzeug, Ger…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Kevin Schulze
Betreff
Zusendung von ZDv [#294398]
Datum
7. Dezember 2023 19:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ZDv 3/709 Handhaben von Werkzeug, Gerät und Baustoffen ZDv 27/2 Bestimmungen für die Haltung und den Einsatz von Tieren in der Bundeswehr Bitte senden Sie mir die Unterlagen ausschließlich im PDF-Format zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Schulze Anfragenr: 294398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294398/ Postanschrift Kevin Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Schulze
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zusendung von ZDv [#294398]
Datum
11. Dezember 2023 14:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. Dezember 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V641 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zusendung von ZDv [#294398]
Datum
5. Januar 2024 10:27
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 7. Dezember 2023 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass die in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannte Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine- und Isreal-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zusendung von ZDv [#294398]
Datum
16. Januar 2024 13:38
Status
Warte auf Antwort
4,2 MB
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V641 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. Dezember 2023 (Bezug). Anbei übersende ich Ihnen antragsgemäß die ZDv 3/709. Eine ZDv mit der Nummer 27/2 existiert nicht und kann daher nicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen