Zuständigkeit für die Durchführung des CanG
Anfrage an:
Niedersächsisches Justizministerium
Welche Behörden sind für die Durchsetzung vorgesehen? Werden selbstständige Gemeinden und große selbstständige Städte in eigener Zuständigkeit tätig oder liegt diese bei den Landkreisen (und kreisfreien Städten)?
Welcher Bereich ist hierfür vorgesehen? Das Gewerbeamt, das Gesundheitsamt?
Hilfsweise richtet sich meine Anfrage an das MW.
Antwort verspätet
Warte auf Antwort
-
Datum12. März 2024
-
16. April 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!