Zuständigkeiten der VG Rhein-Selz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte höflichst, die nachfolgenden Anfragen im Sinne und auf Basis des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) zu beantworten:
1. Bitte übermitteln Sie den Geschäftsverteilungsplan Ihrer Behörde (VG Rhein-Selz). Sofern dieser veröffentlich wurde, so bitte ich um Übermittlung der Quelle, der dieser entnommen werden kann.
2. Welche Themengebiete bzw. konkrete Aufgaben werden ausschließlich durch die Verbandsgemeinde Rhein-Selz bearbeitet? Bitte untergliedern Sie hierzu die in § 67 Abs. 1 GemO genannten Aufgaben.
3. Welche Themengebiete bzw. konkrete Aufgaben werden gemeinsam mit oder in überschneidender Zuständigkeit mit der Kreisverwaltung (KV Mainz-Bingen) bearbeitet?
4. Wie viele Mitarbeitende hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz derzeit? Wie viele Mitarbeitende sollte die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz derzeit haben (lt. Stellenplan)?
5. Welche Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernimmt die VG Rhein-Selz i.S.d. § 67 Abs. 4 GemO?
6. Wie stellen Sie eine ausgeglichene, angemessene Unterstützung aller Ortsgemeinden sicher? Sind den Ortsgemeinden einzelne Mitarbeitende zugewiesen? Wurde die Entsendung von Mitarbeitenden zur Unterstützung der ehrenamtlichen Ortsgemeindeverwaltungen in die Ortsgemeindeverwaltungen (zeitweise oder dauerhafte Zuordnung) geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Für die Beantwortung in elektronischer Form bedanke ich mich im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Verbandsgemeinde Rhein-Selz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeiten der VG Rhein-Selz [#278581]
Datum
10. Mai 2023 17:41
An
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ich bitte höflichst, die nachfolgenden Anfragen im Sinne und auf Basis des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) zu beantworten: << Antragsteller:in >> 1. Bitte übermitteln Sie den Geschäftsverteilungsplan Ihrer Behörde (VG Rhein-Selz). Sofern dieser veröffentlich wurde, so bitte ich um Übermittlung der Quelle, der dieser entnommen werden kann.<< Antragsteller:in >> 2. Welche Themengebiete bzw. konkrete Aufgaben werden ausschließlich durch die Verbandsgemeinde Rhein-Selz bearbeitet? Bitte untergliedern Sie hierzu die in § 67 Abs. 1 GemO genannten Aufgaben.<< Antragsteller:in >> 3. Welche Themengebiete bzw. konkrete Aufgaben werden gemeinsam mit oder in überschneidender Zuständigkeit mit der Kreisverwaltung (KV Mainz-Bingen) bearbeitet?<< Antragsteller:in >> 4. Wie viele Mitarbeitende hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz derzeit? Wie viele Mitarbeitende sollte die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz derzeit haben (lt. Stellenplan)?<< Antragsteller:in >> 5. Welche Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernimmt die VG Rhein-Selz i.S.d. § 67 Abs. 4 GemO?<< Antragsteller:in >> 6. Wie stellen Sie eine ausgeglichene, angemessene Unterstützung aller Ortsgemeinden sicher? Sind den Ortsgemeinden einzelne Mitarbeitende zugewiesen? Wurde die Entsendung von Mitarbeitenden zur Unterstützung der ehrenamtlichen Ortsgemeindeverwaltungen in die Ortsgemeindeverwaltungen (zeitweise oder dauerhafte Zuordnung) geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für die Beantwortung in elektronischer Form bedanke ich mich im Voraus Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeiten der VG Rhein-Selz“ vom 10.05.2…
An Verbandsgemeinde Rhein-Selz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständigkeiten der VG Rhein-Selz [#278581]
Datum
18. Juni 2023 18:59
An
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeiten der VG Rhein-Selz“ vom 10.05.2023 (#278581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>