Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn

Information über die behördliche Zuständigkeit der folgenden Ordnungswidrigkeiten im Bereich von U-Bahnhöfen:

§ 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)
§ 2 NRSG (Rauchverbot)
§§ 28, 29 HundeG (Leinenzwang)
§§ 58, 59 BOStrab (Betreten von Gleisanlagen)
§ 11 LImschG (Benutzung von Tongeräten)
§ 10 JuSchG (Rauchen von Minderjährigen)

sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht im Zeitraum der Corona-Pandemie auf Grundlage der verschiedenen Corona-Verordnungen.

Bitte listen Sie mir für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Behörde auf, sowohl für die Kontrolle, die Feststellung / Gefahrenabwehr, die Anzeigenstellung und die Verfolgung.

Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Ordnungswidrigkeiten nach den genannten Gesetzen und Verordnungen, nicht auf Vertragsstrafen nach den Beförderungsbedingungen des VBB.

Bitte nennen Sie mir auch die Anzahl der jeweils festgestellten, zur Anzeige gebrachten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten, welche eingangs genannt sind, in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt für den Bereich der Berliner U-Bahn, sowie die darauf entfallenen Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtzahl der U-Bahnhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Anton Borisov
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inform…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Anton Borisov
Betreff
Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305414]
Datum
8. April 2024 20:58
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über die behördliche Zuständigkeit der folgenden Ordnungswidrigkeiten im Bereich von U-Bahnhöfen: § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) § 2 NRSG (Rauchverbot) §§ 28, 29 HundeG (Leinenzwang) §§ 58, 59 BOStrab (Betreten von Gleisanlagen) § 11 LImschG (Benutzung von Tongeräten) § 10 JuSchG (Rauchen von Minderjährigen) sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht im Zeitraum der Corona-Pandemie auf Grundlage der verschiedenen Corona-Verordnungen. Bitte listen Sie mir für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Behörde auf, sowohl für die Kontrolle, die Feststellung / Gefahrenabwehr, die Anzeigenstellung und die Verfolgung. Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Ordnungswidrigkeiten nach den genannten Gesetzen und Verordnungen, nicht auf Vertragsstrafen nach den Beförderungsbedingungen des VBB. Bitte nennen Sie mir auch die Anzahl der jeweils festgestellten, zur Anzeige gebrachten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten, welche eingangs genannt sind, in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt für den Bereich der Berliner U-Bahn, sowie die darauf entfallenen Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtzahl der U-Bahnhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anton Borisov Anfragenr: 305414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305414/ Postanschrift Anton Borisov << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anton Borisov
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Borisov, Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305414]
Datum
11. April 2024 13:16
Status
Sehr geehrter Herr Borisov, Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe abgegeben. Ich bitte Sie, weitere Nachricht von dort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Borisov, den Eingang Ihres IFG-Antrages / VIG-Antrages möchte ich Ihnen bestätigen. Die Senats…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antw: Wtrlt: WG: Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305414]
Datum
15. April 2024 15:21
Status
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Sehr geehrter Herr Borisov, den Eingang Ihres IFG-Antrages / VIG-Antrages möchte ich Ihnen bestätigen. Die Senatskanzlei hat diesen an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur weiteren Bearbeitung übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Borisov, als Anlage erhalten Sie die Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Wtrlt: WG: Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305414]
Datum
24. April 2024 08:37
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-antraghr-borisov.pdf
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Borisov, als Anlage erhalten Sie die Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen