Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn
Information über die behördliche Zuständigkeit der folgenden Ordnungswidrigkeiten im Bereich von U-Bahnhöfen:
§ 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)
§ 2 NRSG (Rauchverbot)
§§ 28, 29 HundeG (Leinenzwang)
§§ 58, 59 BOStrab (Betreten von Gleisanlagen)
§ 11 LImschG (Benutzung von Tongeräten)
§ 10 JuSchG (Rauchen von Minderjährigen)
sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht im Zeitraum der Corona-Pandemie auf Grundlage der verschiedenen Corona-Verordnungen.
Bitte listen Sie mir für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Behörde auf, sowohl für die Kontrolle, die Feststellung / Gefahrenabwehr, die Anzeigenstellung und die Verfolgung.
Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Ordnungswidrigkeiten nach den genannten Gesetzen und Verordnungen, nicht auf Vertragsstrafen nach den Beförderungsbedingungen des VBB.
Bitte nennen Sie mir auch die Anzahl der jeweils festgestellten, zur Anzeige gebrachten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten, welche eingangs genannt sind, in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt für den Bereich der Berliner U-Bahn, sowie die darauf entfallenen Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtzahl der U-Bahnhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum8. April 2024
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11. Mai 2024
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