Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn

Information über die behördliche Zuständigkeit der folgenden Ordnungswidrigkeiten im Bereich von U-Bahnhöfen:

§ 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)
§ 2 NRSG (Rauchverbot)
§§ 28, 29 HundeG (Leinenzwang)
§§ 58, 59 BOStrab (Betreten von Gleisanlagen)
§ 11 LImschG (Benutzung von Tongeräten)

sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht im Zeitraum der Corona-Pandemie auf Grundlage der verschiedenen Corona-Verordnungen.

Bitte listen Sie mir für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Behörde auf, sowohl für die Kontrolle, die Feststellung / Gefahrenabwehr, die Anzeigenstellung und die Verfolgung.

Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Ordnungswidrigkeiten nach den genannten Gesetzen und Verordnungen, nicht auf Vertragsstrafen nach den Beförderungsbedingungen des VBB.

Bitte nennen Sie mir auch die Anzahl der jeweils festgestellten, zur Anzeige gebrachten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten, welche eingangs genannt sind, in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt für den Bereich der Berliner U-Bahn, sowie die darauf entfallenen Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtzahl der U-Bahnhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Anton Borisov
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inform…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Anton Borisov
Betreff
Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305347]
Datum
7. April 2024 22:17
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über die behördliche Zuständigkeit der folgenden Ordnungswidrigkeiten im Bereich von U-Bahnhöfen: § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) § 2 NRSG (Rauchverbot) §§ 28, 29 HundeG (Leinenzwang) §§ 58, 59 BOStrab (Betreten von Gleisanlagen) § 11 LImschG (Benutzung von Tongeräten) sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht im Zeitraum der Corona-Pandemie auf Grundlage der verschiedenen Corona-Verordnungen. Bitte listen Sie mir für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Behörde auf, sowohl für die Kontrolle, die Feststellung / Gefahrenabwehr, die Anzeigenstellung und die Verfolgung. Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Ordnungswidrigkeiten nach den genannten Gesetzen und Verordnungen, nicht auf Vertragsstrafen nach den Beförderungsbedingungen des VBB. Bitte nennen Sie mir auch die Anzahl der jeweils festgestellten, zur Anzeige gebrachten und verfolgten Ordnungswidrigkeiten, welche eingangs genannt sind, in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt für den Bereich der Berliner U-Bahn, sowie die darauf entfallenen Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtzahl der U-Bahnhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anton Borisov Anfragenr: 305347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305347/ Postanschrift Anton Borisov << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anton Borisov
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2024 22:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Borisov, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreihe…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Berliner U-Bahn [#305347]
Datum
8. April 2024 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Borisov, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In diesem Zusammenhang wurde ich mit der Bearbeitung beauftragt. Ihrem gestellten Antrag kann ich im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport inhaltlich nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung stellen. Die zu Grunde liegenden Fragen liegen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Senatskanzlei (Stichwort Aufsicht über die bezirklichen Ordnungsämter). Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Senatskanzlei zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen