Zuständigkeitsregionen der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren

Eine aufschlüsselung der Zuständigkeitsaufteilung zwiscehn der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren und den Gemeinden. Bitte geben Sie jegliche Änderungen zu Zuständigkeitsbereichen über die letzten 10 Jahre an.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aufschlüsselung der Zuständigkei…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeitsregionen der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren [#285644]
Datum
7. August 2023 11:50
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aufschlüsselung der Zuständigkeitsaufteilung zwiscehn der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren und den Gemeinden. Bitte geben Sie jegliche Änderungen zu Zuständigkeitsbereichen über die letzten 10 Jahre an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285644/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Zuständigkeitsregionen der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren [#285644]
Datum
7. August 2023 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.08.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1114 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 07.09.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages benötigen wir bitte Ihre aktuelle Postanschrift, um deren Mitteilung ich Sie bitte. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anb…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023
Datum
30. August 2023 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 07.08.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644] Guten Tag, ich habe mich ein …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644]
Datum
4. September 2023 17:08
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe mich ein bißschen mißverstädnlich ausgedrückt. Meine Frage war, wie die Zuständigkeitsregionen der Außenstellen/Ankunftszentren aufgeteilt sind. Ich bitte daher um eine Aufschlüsselung der Zuständigkeitsregionen der BAMF Außenstellen/Ankunftszentren für die Bearbeitung von Asylanträgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285644/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644]
Datum
5. September 2023 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Zusendung Ihrer Konkretisierung, die ich Ihnen wie folgt beantworte: In der Dienstanweisung für das Asylverfahrenssekretariat zur örtlichen Zuständigkeit der Außenstellen geregelt: "Zuständigkeit Grundsätzlich ist für die Aktenanlage und die weitere Bearbeitung die AS zuständig, die dem Wohnort des Antragstellers am nächsten liegt und die das HKL bearbeitet. Geht ein schriftlicher Antrag in einer nicht zuständigen AS ein, wird der schriftliche Antrag eingescannt und als Posteingang mit entsprechendem Betreff zusammen mit allen Unterlagen an den L-AVS der zuständigen AS weitergeleitet. Ausnahmen: Anträge aus der Haft sind im Hinblick auf die in § 14 Abs. 3 Nr. 5 AsylG gesetzten Fristen mit Priorität zu bearbeiten und werden von der Aktenanlage bis zur Anhörung, unabhängig von der Zuständigkeit für das HKL, in der der JVA nächstgelegenen AS des Bundesamtes bearbeitet, sofern innerhalb einer Gruppe keine Sonderregelungen vereinbart wurden. Sonderfall Frankfurt/Flgh: Die Transitaußenstelle Frankfurt/M ist für bereits eingereiste Asylbewerber nicht zugänglich. Insofern können administrative Begleitaufgaben wie ed-Behandlung, Anhörung usw. nicht durch die AS Frankfurt durchgeführt werden. Von daher ist die Außenstelle Frankfurt von der grds. Zuständigkeitsregelung ausgenommen, wonach für die weitere Bearbeitung die AS zuständig ist, die dem Wohnort des Antragstellers am nächsten liegt und die das HKL bearbeitet. Für den Südhessischen- und den Rhein-Main-Raum sind für bereits eingereiste Antragsteller, abhängig vom Wohnort des Antragstellers, die Ankunftszentren/Dependancen/Außenstellen Gießen und Büdingen zuständig." Unter folgendem Link erhalten Sie Zugriff auf eine interaktive Karte, die Ihnen für nach Eingabe jedes beliebigen Ortes die zuständige Außenstelle/Ankunftszentrum nennt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/? Ferner finden Sie unter diesem Link eine Karte, die die Außenstellen/Ankunftszentren des Bundesamts aufzeigt: https://www.bamf.de/DE/Behoerde/Aufbau/Standorte/standorte-node.html Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644]
Datum
27. September 2023 12:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Antwort. Wird die nächstgelegene Außenstelle anhand des Wohnorts elektronisch ermittelt oder werden diese nach dem Ermessen des Sachbearbeiters ermittelt? In welchen Fällen findet die Anhörung nicht in der Aussenstelle statt, sondern in anderen Einrichtungen wie einem Ankunftszentrum? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285644/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644]
Datum
28. September 2023 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz sondern vielmehr um eine allgemeine Auskunft handelt bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen bei unserer Bürgerhotline zu melden. Hier können Sie sowohl schriftlich als auch telefonisch Kontakt mit erfahrenen Kollegen aufnehmen https://www.bamf.de/DE/Service/Kontakt/kontakt-node.html Des Weiteren finden Sie Informationen zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage auf der folgenden Seite: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Erstverteilung/erstverteilung-node.html Hierzu kann ich Ihnen kurz mitteilen, dass die Erstverteilung von Asylsuchenden nach einem computergestützten quotalen System, genannte EASY, erfolgt die dem Verteilalgorithmus aus § 46 Abs. 2 AsylG entspricht und die Aufnahmequoten der Bundesländer nach dem sog. Königsteiner Schlüssel berücksichtigt. Anhand dieses Algorithmus werden Asylsuchende einem Wohnort zugewiesen. Aus diesem Wohnort ergibt sich dann in der Folge wiederum die zuständige Außenstelle. Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfrei…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 07.08.2023 [#285644]
Datum
2. November 2023 15:06
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Für die Zuständigkeitsregionen der Außenstellen habe ich, wie von Ihnen empfohlen, den BAMF Navigator benutzt. Dabei ist mir jedoch aufgefallen, dass nicht alle Außenstellen Regionen zugeordnet sind. Insgesamt wurden mir nur 27 Außenstellen mit dem Navigator angezeigt. Aus den Informationen der HKL-Easy Liste entsteht jedoch der Eindruck, dass es 46 Referate gibt, in denen Asylbewerbungen bearbeitet werden. Der BAMF Navigator scheint auch nicht die kürzeste Distanz zu verwenden, um die zuständigen Behörden zu finden. Zum Beispiel ist für die Stadt Lüdenscheid das Referat 42C in Bielefeld zuständig (~60 km von Referat 42A in Bochum und ~140 km von Bielefeld entfernt). Insgesamt scheint es, dass die Zuständigkeiten auch auf den Regierungsbezirken basieren. Könnten Sie mir für jedes Referat eine Auflistung der Regionen geben, für die sie zuständig sind? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285644/

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG 1114 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bezugnehmend auf diese möc…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 1114
Datum
29. November 2023 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bamf-hkl-listestand20-11-2023.pdf
1,7 MB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bezugnehmend auf diese möchte ich darauf hinweisen, dass sich über das öffentlich zugängliche Tool "BAMF-NAvI" nur die zuständigen Außenstellen mit Regionalkoordinatoren ermitteln lassen. Hieraus lässt sich jedoch nicht zwingend auch die Außenstelle entnehmen, die für die Bearbeitung von Asylanträgen örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit einer BAMF-Außenstelle für die Asylantragsbearbeitung orientiert sich nicht ausschließlich an der räumlichen Entfernung eines Asylsuchenden zu einem BAMF-Standort, sondern hängt insbesondere davon, ob der räumlich nächstgelegenen BAMF-Außenstelle die Bearbeitungszuständigkeit des maßgeblichen HKL obliegt. Vor diesem Hintergrund ist ggf. die aus Sicht eines Asylsuchenden räumlich nächstgelegene BAMF-Außenstelle nicht die für die Asylantragsbearbeitung zuständige Außenstelle. Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen