Zustandekommen der Zahlen zum Linksextremismuspotenzial im VS Bericht 2017

- eine Übersicht der Dokumente/Listen/Informationen (inkl. die aus den Dokumenten hervorgehenden Zahlen) die zur Erstellung der Tabelle "Linksextremismuspotenzial" auf S 103 des Verfassungsschutzberichts 2017 verwendet wurden.
- Informationen darüber, wie in der Tabelle "Linksextremismuspotenzial" die Doppelmitgliedschaften errechnet wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Zustandekommen der Zahlen zum Linksextremismuspotenzial im VS Bericht 2017 [#45849]
Datum
18. Januar 2019 14:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht der Dokumente/Listen/Informationen (inkl. die aus den Dokumenten hervorgehenden Zahlen) die zur Erstellung der Tabelle "Linksextremismuspotenzial" auf S 103 des Verfassungsschutzberichts 2017 verwendet wurden. - Informationen darüber, wie in der Tabelle "Linksextremismuspotenzial" die Doppelmitgliedschaften errechnet wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen