Zustandekommen und Bewertung des Ausleihprozesses von Tablets für bedürftige Schüler:innen
Meine Fragen beziehen sich auf das Ablaufschema für den Ausleihprozess von Tablets für bedürftige Schüler:innen, welches das Ministerium den
Schulträgern anhand gegeben hat (öffentlich einsehbar ist das Ablaufschema in der Vorlage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales der Stadt Völklingen vom 3.2.2021):
1.
1a) Warum unterscheidet das Ministerium zwischen formaler und faktischer Bedürftigkeit und vollzieht somit eine Prüfung die mit hohen bürokratischen Hürden für die Betroffenen und einem zeitaufwändigen und komplexen Prozess für die involvierten Behörden verbunden ist?
1b) Warum reicht bspw. nicht der Bezug des Bildungs-und Teilhabepakets für einen Nachweis der Bedürftigkeit, die ja in diesem Fall vom Staat bereits geprüft wurde?
2.
2a) Warum werden Tablets für 1. und 2. Klässler:innen nicht als grundsätzlich "pädagogisch sinnvoll" erachtet? (weshalb z.b. in Völklingen für diese Gruppe keine Tablets bestellt werden konnten)
2b) Wie sollen bedürftige 1. und 2. Klässler:innen nach Meinung des Ministeriums am Online-Unterricht teilnehmen? Haben diese nach Meinung des Ministeriums kein Recht auf Teilhabe an Online Angeboten?
3. Wie bewertet das Ministerium die Zielerreichung ihres Vorgehens, wenn man in Betracht zieht, dass eine Stadt wie Völklingen mit 40.000 Einwohner:innen, in der laut Bertelsmann Studie ca 32 % der Kinder in Armut leben, lediglich 200 Tablets bekommt, von denen Stand heute gerade einmal 14(!) ausgeliefert sind? (Dabei sind diese 14 Tablets noch nicht in den Familien angekommen, weil diese erst einen Vertrag unterzeichnen müssen.)
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Februar 2021
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10. März 2021
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