Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen

Welches Gericht ist für Untätigkeitsklagen gegen den Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig?

Ergebnis der Anfrage

Diese Verwaltung scheint ein grundlegendes Problem mit Anfragen zu haben. Davon zeugen neben unbeantworteten IZG-SH-Anfragen auch Ihre Nonsensbescheide zu VIG-Anfragen.

Vermutlich ein Barschel-Erbe – da kann man wohl nicht machen. ;-)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welches Gericht i…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
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Betreff
Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen [#242946]
Datum
10. März 2022 14:36
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welches Gericht ist für Untätigkeitsklagen gegen den Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen“ vo…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
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Betreff
AW: Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen [#242946]
Datum
9. September 2022 10:41
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen“ vom 10.03.2022 (#242946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen“ vo…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen [#242946]
Datum
28. Oktober 2022 15:21
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen“ vom 10.03.2022 (#242946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 200 Tage überschritten Ihre Verwaltungsuntätigkeit ist bemerkenswert. Das wird Sie jedoch nicht vor einer Untätigkeitsklage bewahren. Sie müssen mich nicht mehr über den Stand meiner Anfrage informieren. Das für Ihre Behörde zuständige Verwaltungsgericht liegt gleich bei Ihnen um die Ecke. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>