Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Zuständigkeit Brückenbauwerk 7626 005

es ist wohl eine schwere Frage da ich überall nur gesagt bekommen wir nicht.
Aus diesem Grund die offizele Anfrage an Sie . Wer ist für den Bau / Planung / Unterhalt und Begutachtung der folgender Brücke
*der Richtige
*Verantwortliche Ansprechpartner in Bayern ?

Bauwerknummer 7626 005

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: es ist wohl eine …
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit Brückenbauwerk 7626 005 [#196956]
Datum
10. September 2020 21:29
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es ist wohl eine schwere Frage da ich überall nur gesagt bekommen wir nicht. Aus diesem Grund die offizele Anfrage an Sie . Wer ist für den Bau / Planung / Unterhalt und Begutachtung der folgender Brücke *der Richtige *Verantwortliche Ansprechpartner in Bayern ? Bauwerknummer 7626 005
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind zwar für Brücken nicht zuständig, aber wenn Sie mir mitteilen in welchem La…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
2020-09-17_5Swe_Zuständigkeit Brückenbauwerk 7626 005 [#196956]
Datum
17. September 2020 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind zwar für Brücken nicht zuständig, aber wenn Sie mir mitteilen in welchem Landkreis diese Brücke steht, kann ich Ihnen vielleicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die schnelle Antwort, Ja diese Aussage hab ich schon ein zwei Mal bekommen…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020-09-17_5Swe_Zuständigkeit Brückenbauwerk 7626 005 [#196956]
Datum
17. September 2020 11:07
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die schnelle Antwort, Ja diese Aussage hab ich schon ein zwei Mal bekommen, wir sind nicht zuständig... Daher danke für ihr Angebot. Dieses Fußgängerbrücke befindet sich in 89231 Neu-Ulm Und verbindet das "Festland" mit der "Insel" über die kleine Donau hinweg. Eigentlich eher ein Steg ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196956/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbaudirektion Bayern
Sehr <Information-entfernt> auf Grund Ihrer Angaben sollte es sich um nachfolgende Fußgängerbrücke/Steg ha…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
2020-09-17_5Swe_2_Zuständigkeit Brückenbauwerk 7626 005 [#196956]
Datum
17. September 2020 11:37
Status
image003.jpg
33,4 KB


Sehr <Information-entfernt> auf Grund Ihrer Angaben sollte es sich um nachfolgende Fußgängerbrücke/Steg handeln: [cid:image003.jpg@01D68CE6.E2CD2430] Nach meiner Einschätzung ist die große Kreisstadt Neu-Ulm oder der Eigentümer des Gewässers zuständig. Bitte hinterfragen Sie die Zuständigkeit bei der großen Kreisstadt Neu-Ulm. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.