Zuständigkeit für Brandschutz am Flughafen Düsseldorf

Welche Behörde ist zuständig für die Überwachung des Brandschutzes am Flughafen Düsseldorf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Zuständigkeit für Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#20306]
Datum
12. Februar 2017 14:33
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörde ist zuständig für die Überwachung des Brandschutzes am Flughafen Düsseldorf?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre unten angehängte Anfrage zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf kann ich w…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zuständigkeit für Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#20306]
Datum
16. Februar 2017 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre unten angehängte Anfrage zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf kann ich wie folgt beantworten: Für den abwehrenden Brandschutz ist die Flughafenfeuerwehr zuständig. Bei Bedarf wird sie durch die Berufsfeuerwehr unterstützt. Für den vorbeugenden (baulichen) Brandschutz ist das Bauaufsichtsamt Düsseldorf zuständig. Einzelne Gebäude unterliegen in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Prüfung durch das Bauaufsichtsamt i.V.m. einer Brandverhütungsschau durch die Berufsfeuerwehr. Die Berufsfeuerwehr Düsseldorf führt in den übrigen Gebäuden in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durch. Darüber hinaus ist der Flughafen selbstverständlich selbst für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Von: Ulrich Scharfenort <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 12.02.2017 14:33 Betreff: Zuständigkeit für Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#20306] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörde ist zuständig für die Überwachung des Brandschutzes am Flughafen Düsseldorf? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Mit freundlichen Grüßen