Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an der Havel

das Protokoll der letzte Begutachtung des Straßenzustandes des Lankenwegs in 14774 Brandenburg an der Havel. Weiter benötige Einsicht in die daraus erfolgte Beauftragung der Instandsetzung der Schadstellen, diese müssten mindestens enthalten "Was" soll bis "Wann" erledigt sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Holger Sondermann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
Holger Sondermann
Betreff
Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an der Havel [#225235]
Datum
20. Juli 2021 10:48
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der letzte Begutachtung des Straßenzustandes des Lankenwegs in 14774 Brandenburg an der Havel. Weiter benötige Einsicht in die daraus erfolgte Beauftragung der Instandsetzung der Schadstellen, diese müssten mindestens enthalten "Was" soll bis "Wann" erledigt sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Sondermann Anfragenr: 225235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225235/ Postanschrift Holger Sondermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Sondermann
Holger Sondermann
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an …
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
Holger Sondermann
Betreff
AW: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an der Havel [#225235]
Datum
24. August 2021 18:51
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an der Havel“ vom 20.07.2021 (#225235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Sondermann Anfragenr: 225235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225235/ Postanschrift Holger Sondermann << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Sehr geehrter Herr Sondermann, Ihre Mail/Anfrage vom 20.07.2021 wurde am 21.07.2021 an die zuständige Fachgruppe …
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Betreff
Antw: AW: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an der Havel [#225235]
Datum
1. September 2021 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sondermann, Ihre Mail/Anfrage vom 20.07.2021 wurde am 21.07.2021 an die zuständige Fachgruppe Straßen und Brücken weitergeleitet. Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht für den Bau und die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze zuständig. Bitte richten Sie weitere Nachfragen an die genannte Fachgruppe. Ihre Nachfrage habe ich heute wiederum dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Antw: Wtrlt: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an derHavel [#225235] Sehr geehrter Herr Sondermann, Ihr…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Betreff
Antw: Wtrlt: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an derHavel [#225235]
Datum
3. September 2021 08:13
Status
Sehr geehrter Herr Sondermann, Ihr Antrag ist durch die Verkehrsbehörde am 21.07.2021 an die Fachgruppe Straßen und Brücken der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel weiter geleitet worden. Bekanntlich hat der Bauhof unverzüglich auf Ihren Hinweis reagiert und die Beseitigung der gröbsten Schlaglöcher veranlasst. Damit war eine unmittelbare Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen. Das Befahren des Lankenwegs ist auf eine Geschwindigkeit mit maximal 30 km/h begrenzt. Schon aus diesem Grund und wegen des sichtlich erkennbaren schlechten Zustands des Lankenwegs ist das Befahren unter besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten. Urlaubs- und Krankheitsbedingt konnte Ihrem Antrag bisher nicht entsprochen werden. Ihnen werden voraussichtlich in der kommenden Woche die betreffenden Unterlagen zugesandt bzw. es wird ein Termin zur Akteneinsicht angeboten. Es tut mir leid, dass eine fristgemäße Beantwortung nicht erfolgt ist. Ich bitte um Entschuldigung und Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Antw: Wtrlt: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an derHavel [#225235] Sehr geehrter Herr Sondermann, hie…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Betreff
Antw: Wtrlt: Zustandsbericht Lankenweg Stadt Brandenburg an derHavel [#225235]
Datum
7. September 2021 12:38
Status
Sehr geehrter Herr Sondermann, hiermit möchte ich Ihrem Verlangen nach Akteneinsicht bezüglich der Kontrolle des Straßenzustandes im Lankenweg nachkommen. Vorab einige Informationen dazu. Die Fachgruppe 69 Bauhof führt als Dienstleister für den Straßenbaulastträger die Streckenkontrollen durch. Weiterhin werden Schäden in Eigenleistung beseitigt oder es werden vertraglich gebundene Firmen beauftragt. Die einzelnen Kontrollen und auch die Feststellungen werden in einer Datenbank dokumentiert. Nach § 9 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes BbgStrG hat der Straßenbaulastträger nach seiner Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten oder sonst zu verbessern. Ist das unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit nicht möglich, hat der Straßenbaulastträger vorbehaltlich anderer Maßnahmen, auf einen nicht verkehrssicheren Zustand hinzuweisen, z.B. durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen. Die Dokumentation der Kontrollen erfolgt digital mit Orts-, Datums- und Uhrzeitangabe sowie des Namens des Kontrollierenden. Gleiches gilt für Dokumentation von Schäden. In den daraus generierten Protokollen sind Angaben zu den erforderlichen Maßnahmen enthalten. Angaben zu Fristen für die Erledigung sind nicht enthalten. Aufgrund der Anzahl und des Umfang der dokumentierten Schäden ist das auch nicht realistisch. Die Dringlichkeit der Schadensbehebung richtet sich nicht nach dem Datum der Feststellung sondern vielmehr nach der Priorität der Verkehrsfläche. Diese orientiert sich an der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsbelastung und den Nutzergruppen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die Beseitigung festgestellter Schäden einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Die letzten turnusmäßigen Kontrollen vor dem 20.07.2021 fanden am 12.01.2021, 22.03.2021, und 27.05.2021 statt. Zudem gab es anlassbezogene Besichtigungen mit Schadensfeststellungen am 25.02.2021 und 10.05.2021. Die entsprechenden Protokolle sind beigefügt. Personendaten wurden entfernt. Mit freundlichen Grüßen

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