Zustimmung zu Zusatzzeichen auf dem Gießener Anlagenring
Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesbehörde zur den Zusatzzeichen auf dem Gießener Anlagenring sowie den Fahrradstraßen Lonystraße, Löberstraße und Goethestraße in Gießen. (Hintergrund: Andere Zusatzzeichen als die in der StVO bzw. im Katalog der Verkehrszeichen in der aktuellen Ausgabe (VzKat) dargestellten, dürfen nur mit Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesbehörde angeordnet und verwendet werden. Die Zusatzzeichen "Kfz frei" und "Kfz bis Parkhaus/Schanzenstraße" kommen nach meinem Wissen nicht in der StVO und im VzKat vor. In Lonystraße, Löberstraße und Goethestraße wurde zwar die Anordnung inzwischen in "Anlieger frei" geändert, es muss aber zuvor für die noch heute hängenden Verkehrszeichen "Kfz frei" eine Genehmigung gegeben haben.)
Information nicht vorhanden
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Datum24. Oktober 2023
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28. November 2023
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