Zustimmung zur AO 1977

Anfrage an: Deutscher Bundestag

ich benötige eine Information mit einem Bescheid nach [§126 BGB und §§37,39 VwVfG] wann der Bundesrat der AO von 1977 zugestimmt hat und diese durch den Bundespräsident anschließend unterschrieben wurde.
Laut des Bundesrat hat das Referat I D 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin die benötigten Unterlagen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige ein…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Zustimmung zur AO 1977 [#16496]
Datum
22. April 2016 19:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich benötige eine Information mit einem Bescheid nach [§126 BGB und §§37,39 VwVfG] wann der Bundesrat der AO von 1977 zugestimmt hat und diese durch den Bundespräsident anschließend unterschrieben wurde. Laut des Bundesrat hat das Referat I D 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin die benötigten Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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