Zustimmung zur Veröffentlichung "COVID-SCHULEN"

Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg sollte Sie im Zusammenhang mit der Studie "Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)" um eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse gefragt haben. Bitte senden Sie mir hierzu den Schriftverkehr.

- Wann hat die BSB Hamburg Sie um diese Zustimmung gebeten?
- Wie lautet Ihre Antwort darauf?
- Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr.

Als Schulelternsprecherin einer Bremer Grundschule liegen mir Bildung und Infektionsschutz der Schüler*innen sehr am Herzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Behörde für…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Zustimmung zur Veröffentlichung "COVID-SCHULEN" [#226105]
Datum
3. August 2021 17:26
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg sollte Sie im Zusammenhang mit der Studie "Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)" um eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse gefragt haben. Bitte senden Sie mir hierzu den Schriftverkehr. - Wann hat die BSB Hamburg Sie um diese Zustimmung gebeten? - Wie lautet Ihre Antwort darauf? - Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr. Als Schulelternsprecherin einer Bremer Grundschule liegen mir Bildung und Infektionsschutz der Schüler*innen sehr am Herzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
3. August 2021 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Sehr Antragsteller/in wir haben eine solche Anfrage von Hamburg nicht erhalten. Die Daten zur Studie zu veröffent…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Zustimmung zur Veröffentlichung "COVID-SCHULEN" [#226105]
Datum
30. August 2021 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben eine solche Anfrage von Hamburg nicht erhalten. Die Daten zur Studie zu veröffentlichen ist Beschlusslage des Präsidiums der Kultusministerkonferenz. Unter folgendem Link der KMK können Sie die ersten beiden Veröffentlichungen der Zwischenberichte zur Studie ganz unten auf der Seite finden: https://www.kmk.org/aktuelles/entscheidungen-der-kmk-in-der-corona-krise.html Mit freundlichen Grüßen