Zuteilungsinhaberin des TETRA-Digitalfunk-Netz MNC 392

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Konkret bezieht sich meine Anfrage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC):

MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil

Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie die ladungsfähige Anschrift der Zuteilungsinhaberin des MNC 392 bereit.
Persönliche Daten können geschwärzt werden.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzage…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuteilungsinhaberin des TETRA-Digitalfunk-Netz MNC 392 [#245091]
Datum
30. März 2022 21:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Konkret bezieht sich meine Anfrage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC): MNC 392 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die ladungsfähige Anschrift der Zuteilungsinhaberin des MNC 392 bereit. Persönliche Daten können geschwärzt werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 30.03.2022 teile ich Ihnen den Inhab…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Zuteilungsinhaberin des TETRA-Digitalfunk-Netz MNC 392 [#245091]
Datum
31. März 2022 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 30.03.2022 teile ich Ihnen den Inhaber der Zuteilung des ITSI-Blocks 262 0392 mit. Dieser Block wurde zugeteilt an Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trierer Str. 200 54411 Hermeskeil Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übermitteln der Daten zur Zut…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuteilungsinhaberin des TETRA-Digitalfunk-Netz MNC 392 [#245091]
Datum
31. März 2022 22:49
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übermitteln der Daten zur Zuteilungsinhaberin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245091/