Zutritsperre

Hallo,
hiermit mochte Ich fragen ob Ich noch immer ein zutritt verbot nach Deutschland habe.
Letztes mal in Deutshland Ich war im jahr 2004 wann Ich wegen einige fehler das Ich gemacht habe, abgeschoben war Und danach bin Ich in Serbien gewesen.
Bitte uberprufen sie ob das verbot noch steht Wenn es moglich ist
Danke im voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Kemal Lekpek
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kemal Lekpek
Betreff
Zutritsperre [#166105]
Datum
8. September 2019 13:27
An
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, hiermit mochte Ich fragen ob Ich noch immer ein zutritt verbot nach Deutschland habe. Letztes mal in Deutshland Ich war im jahr 2004 wann Ich wegen einige fehler das Ich gemacht habe, abgeschoben war Und danach bin Ich in Serbien gewesen. Bitte uberprufen sie ob das verbot noch steht Wenn es moglich ist Danke im voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kemal Lekpek <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kemal Lekpek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kemal Lekpek
Kemal Lekpek
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zutritsperre“ vom 08.09.2019 (#166105) w…
An Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kemal Lekpek
Betreff
AW: Zutritsperre [#166105]
Datum
12. Oktober 2019 00:04
An
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zutritsperre“ vom 08.09.2019 (#166105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kemal Lekpek Anfragenr: 166105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kemal Lekpek << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Lekpek, nach unseren Informationen sollten Sie problemlos in die Bundesrepublik Deutschland ei…
Von
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zutritsperre [#166105]
Datum
14. Oktober 2019 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lekpek, nach unseren Informationen sollten Sie problemlos in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können. Bedenken Sie hierbei, dass Sie sich max. 90 Tage Visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Mit freundlichen Grüßen