Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Das Urteil in den SCHUFA Rechtstreit mit dem Aktzenzeichen: VI ZR 225/21 in anonymisierter Fassung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Urteil in den SCHUFA Rechtstreit …
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21 [#278644]
Datum
11. Mai 2023 13:08
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Urteil in den SCHUFA Rechtstreit mit dem Aktzenzeichen: VI ZR 225/21 in anonymisierter Fassung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 278644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278644/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. Mai 2023 13:09
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
Bundesgerichtshof
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Den von Ihnen gesuchten Beschluss finden …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
WG: Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21 [#278644] - EV 541/23
Datum
16. Mai 2023 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Den von Ihnen gesuchten Beschluss finden Sie kostenfrei auf unserer Homepage unter "Entscheidungen" "Entscheidungen ab 2000" "Weiterleitung zur online-Datenbank" und Eingabe des Aktenzeichens. Gegen die Gebühren gemäß dem Justizverwaltungskostengesetz kann ich Ihnen auch gern eine Abschrift in Papier zukommen lassen. In diesem Fall bitte ich um eine kurze Nachricht. Ich gestatte mir jedoch den Hinweis, dass der von Ihnen gesuchte Beschluss nur eine Verfahrensaussetzung beinhaltet, da der Bundesgerichtshof in zwei anderen Fällen den Gerichtshof der Europäischen Union zwei Anträge zur Vorabentscheidung gestellt hat. Aufgrund dieser Vorlagebeschlüsse hat die SCHUFA die Löschungsfristen bereits verkürzt, wie in der Presse berichtet worden ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Es geht daraum ob schon ein Urteil nach der Rechsprechung des EUGH ergangen ist das sie mir bitte zuse…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21 [#278644] - EV 541/23 [#278644]
Datum
16. Mai 2023 13:57
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es geht daraum ob schon ein Urteil nach der Rechsprechung des EUGH ergangen ist das sie mir bitte zusenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 278644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278644/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21“ vom 11.05.2023 (#278644) wurd…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21 [#278644] - EV 541/23 [#278644]
Datum
30. Juni 2023 18:05
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21“ vom 11.05.2023 (#278644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21“ [#278644]
Datum
14. Juli 2023 20:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278644/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage zu Anforderung dieses Urteils in anonymisierter Fassung nicht beantwortet wurde trotz mehrfacher Auforderung Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 278644.pdf Anfragenr: 278644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278644/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-738/001 II#0037 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21“ [#278644] # IFG-738/001 II#0037
Datum
17. Juli 2023 14:25
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-738/001 II#0037 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuverstand des Urteil VI ZR 225/21“ [#278644]
Datum
28. Juli 2023 09:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278644/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Urteil kann über die Webseite des Bundesgerichtof nicht abgerufen werden und deswegen ist auch die Anfrage gestellt wurden, es betrifft insbesondere das Urteil unter Rechtsprechung des EUGH als Endurteil und nicht wie von ihnen angeben zu finden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 278644.pdf - 2023-07-17_1-63815-2023.pdf - 2023-07-17_1-datenschutzerklrung.pdf Anfragenr: 278644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278644/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. August 2023 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
144,3 KB

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