Zuwanderung von Juden

Wieso gelten in Deutschland besondere Aufnahmevoraussetzungen für jüdische Zuwanderer?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2017
  • Frist
    1. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gelten in …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwanderung von Juden [#25057]
Datum
26. Oktober 2017 00:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gelten in Deutschland besondere Aufnahmevoraussetzungen für jüdische Zuwanderer?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in das Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetun…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Zuwanderung von Juden [#25057]
Datum
17. November 2017 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ist im Bewusstsein der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Kriegsverbrechen und Ermordung der europäischen Juden im 2. Weltkrieg entstanden. Deutschland nimmt seit Ende der 1980er Jahre Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auf. Bis zum Jahr 2005 lag die Entscheidung über eine Aufnahmezusage, die in entsprechender Anwendung des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG, das so genannte Kontingentflüchtlingsgesetz) erfolgte, in der Verantwortung der Länder. Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1.1.2005 haben sich Bund und Länder in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden auf eine Neuregelung der Aufnahmebedingungen verständigt, die die Integrationserfordernisse der Kommunen und jüdischen Gemeinden stärker berücksichtigt und die 2007 in Kraft trat. Zentrale Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufnahmezusage sind seitdem, neben dem Nachweis der jüdischen Nationalität oder Abstammung anhand von vor dem Jahr 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden, die absehbar eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und die durch die Zentralwohlfahrtstelle der Juden bestätigte Möglichkeit der Aufnahme in eine jüdische Gemeinde. Das Verfahren zur Erteilung einer Aufnahmezusage wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen