Zuweisung von Geldauflagen aus Strafsachen

- Übersichten der letzten fünf Jahre (2018-2022), aus denen hervorgeht, wohin und in welcher Höhe Gelder aus Geldauflagen in Strafsachen geflossen sind (wünschenswert wäre eine Aufschlüsselung in Staatskasse, gelistete und nicht-gelistete gemeinnützige Einrichtungen sowie eine Unterscheidung, ob die Geldauflagen von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft erteilt wurden).

- die Rechtsgrundlage des Saarlandes, auf der der Umgang mit und die Verteilung von Geldauflagen beruht (das Rahmenmodell der JuMiKo müsste ja in irgendeiner Form in Landesrecht umgesetzt worden sein).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuweisung von Geldauflagen aus Strafsachen [#271970]
Datum
3. März 2023 10:40
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersichten der letzten fünf Jahre (2018-2022), aus denen hervorgeht, wohin und in welcher Höhe Gelder aus Geldauflagen in Strafsachen geflossen sind (wünschenswert wäre eine Aufschlüsselung in Staatskasse, gelistete und nicht-gelistete gemeinnützige Einrichtungen sowie eine Unterscheidung, ob die Geldauflagen von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft erteilt wurden).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - die Rechtsgrundlage des Saarlandes, auf der der Umgang mit und die Verteilung von Geldauflagen beruht (das Rahmenmodell der JuMiKo müsste ja in irgendeiner Form in Landesrecht umgesetzt worden sein). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271970/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuweisung von Geldauflagen aus Strafsachen“ vo…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuweisung von Geldauflagen aus Strafsachen [#271970]
Datum
5. April 2023 10:15
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuweisung von Geldauflagen aus Strafsachen“ vom 03.03.2023 (#271970) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium der Justiz Saarland
MdJ SL: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>: Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr …
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
MdJ SL: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>: Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Datum
12. April 2023 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt erhalten Sie folgende Dokumente: Dokumentenbetreff Schriftstück-Nr. Aktenzeichen Zuwendungen 2018 2023/028961 BM_J 4261-E-017#001_1 Zuwendungen 2019 2023/028962 BM_J 4261-E-017#001_1 Zuwendungen 2020 2023/028963 BM_J 4261-E-017#001_1 Zuwendungen 2021 2023/028964 BM_J 4261-E-017#001_1 Antwort_Frau << Antragsteller:in >> 2023/029650 BM_J 4261-E-017#001_1 Mit freundlichen Grüßen

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