Zuweisungsgeschäfte der Bundesregierung an die KfW aus § 2 Abs. 4 KfWG
Die Bundesregierung kann der KfW Geschäfte zur Durchführung zuweisen (sog. Zuweisungsgeschäft aus § 2 Abs. 4 KfWG).
Bitte teilen Sie mir Folgendes mit und beziehen Sie die Fragen dabei gern auf das BMF:
1. Wie oft wurde der KfW seit Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 1961 ein Geschäft über § 2 Abs. 4 KfWG zugewiesen?
a) Bitte schlüsseln Sie auf wie viele Geschäfte vor bzw. nach dem Jahr 2000 zugewiesen wurden.
b) Bitte schlüsseln sie jeweils nach sinnvollen Wertgrenzen der Geschäfte (bspw. unter 50T €/DM, über 1 Mio. €/DM) auf.
c) Bitte schlüsseln Sie nach Art des Geschäftes (bspw. Darlehen, Beteiligungen) auf. Nennen Sie dabei bitte insbesondere die Anzahl und den Wert der zugewiesenen Unternehmensbeteiligungen.
d) Bitte nennen Sie alle zugewiesenen Unternehmensbeteiligungen (nach Jahr, Unternehmen und Wert, sowie, ob die Beteiligung noch gehalten wird).
2. Welche staatliche Stelle übernimmt die Verwaltung der zugewiesenen Geschäfte im Allgemeinen?
a) Falls die KfW gewöhnlich die Verwaltung der zugewiesenen Geschäfte übernimmt, nimmt ein sich als fachlich zuständig verstehendes Ministerium, oder auch allgemein das BMF oder das BMWK Einfluss auf die Verwaltung, insbesondere, wenn es sich um Unternehmensbeteiligungen handelt?
b) Falls gewöhnlich andere staatliche Stellen die Verwaltung der zugewiesenen Geschäfte übernehmen: Wie ist in diesem Fall das Verständnis der KfW von ihrer eigenen Rolle aus einer verwaltungsrechtlichen Sicht?
3. Die KfW führt die zugewiesenen Geschäfte mit eigenen Mitteln durch.
a) Anknüpfend an 2a). Falls die KfW die Verwaltung übernimmt, trägt sie auch die Kosten die damit verbunden sind? Falls nicht, wie findet ein Ausgleich statt?
b) Verbleiben Erlöse (bspw. Zinszahlungen aus Darlehensverträgen oder Dividendenzahlungen aus Unternehmensbeteiligungen) bei der KfW oder werden diese abgeführt? Wie verhält es sich mit Gewinnen beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen über dem Einkaufspreis?
4. Nach welchen Kriterien weißt die Bundesregierung ein Geschäft zur Durchführung an?
Anfrage abgelehnt
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Datum7. September 2023
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10. Oktober 2023
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