Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir nach §6 (3) m) ThürTG eine Übersicht über alle Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ seit dem 1.1.2020 zu. Insbesondere der Bereich E-Government und IT sind für mich von hoher Bedeutung. Andere Bereichen können gern erstmal grob zusammengefasst werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir nach §6 (3) m) ThürTG eine Übersicht über al…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ [#288587]
Datum
19. September 2023 18:13
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir nach §6 (3) m) ThürTG eine Übersicht über alle Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ seit dem 1.1.2020 zu. Insbesondere der Bereich E-Government und IT sind für mich von hoher Bedeutung. Andere Bereichen können gern erstmal grob zusammengefasst werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288587/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€“ vom 19.09.2023 (#28858…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ [#288587]
Datum
21. Oktober 2023 02:09
An
Thüringer Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€“ vom 19.09.2023 (#288587) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Finanzministerium
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Übersicht zu Zuwendungen nach der Thüringer E-Gov…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ [#288587]
Datum
16. November 2023 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bersichtlottomitteltfm2020.pdf
80,2 KB
bersichtlottomitteltfm2021.pdf
107,4 KB
bersichtlottomitteltfm2022.pdf
101,6 KB
zuwendungennachderthregovrlab01-01-2020.pdf
139,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Übersicht zu Zuwendungen nach der Thüringer E-Government-Richtlinie, die ab dem 01.01.2020 bewilligt wurden. Darüber hinaus erhalten Sie Übersichten zu den in 2020 bis 2022 getätigten Zuwendungen aus Überschüssen zu der Staatslotterie ab einer Fördersumme von 1.000 EUR des Thüringer Finanzministeriums. Letztgenannte Angaben sind/waren im Transparenzportal veröffentlicht. Da für das Jahr 2020 keine Einwilligung der Zuwendungsempfänger zur Veröffentlichung eingeholt worden ist, wurde lediglich eine einfache Übersicht der Zuwendungen aus Lottomitteln erstellt. Für das Jahr 2023 erfolgt die Zusammenstellung der getätigten Zuwendungen voraussichtlich im ersten Quartal 2024. Informationen zu Gesamtsummen zu Förderprogrammen können dem Haushaltsplan entnommen werden. Konkrete Anfragen zu Förderprogrammen anderer Ministerien sind zuständigkeitshalber direkt an die zuständige Stelle bzw. Bewilligungsbehörde zu richten. Aufgrund eines Büroversehens wurde Ihre Anfrage zunächst nicht an die zur Beantwortung zuständige Stelle geleitet. Daher kam es leider zu der Verzögerung in der Beantwortung, die wir sehr bedauern. Mit freundlichen Grüßen