Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e.V.

- die Höhe der Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e. V. im Jahre 2010.

In der Zuwendungsdatenbank fehlt der Betrag. Können Sie mir mitteilen, weshalb?
https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/index.php/?name=Aalemann

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e.V. [#24456]
Datum
27. August 2017 18:36
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Höhe der Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e. V. im Jahre 2010. In der Zuwendungsdatenbank fehlt der Betrag. Können Sie mir mitteilen, weshalb? https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/index.php/?name=Aalemann
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie an die zuständige Stelle mit Bitte um Prüf…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e.V. [#24456]
Datum
28. August 2017 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie an die zuständige Stelle mit Bitte um Prüfung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Finanzen
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e.V. [#24456] - kein Betrag vorhanden
Datum
26. Oktober 2017 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Bogenschützen Aalemann Berlin e. V. ist 2010 versehentlich in der Datenbank aufg…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Zuwendungen an den Bogenschützen Aalemann Berlin e.V. [#24456] - kein Betrag vorhanden
Datum
26. Oktober 2017 15:34
Status
image001.jpg
27,5 KB
image002.png
26,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in der Bogenschützen Aalemann Berlin e. V. ist 2010 versehentlich in der Datenbank aufgenommen worden. Es gab tatsächlich keine Auszahlung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an den Bogenschützen Aalemann Berlin e. V., ich bitte die fehlerhafte Angabe zu entschuldigen. Die Datenbank wird entsprechend korrigiert werden. Ich danke Ihnen, da durch Ihre Frage der Fehler bemerkt wurde und korrigiert werden kann. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) damit erledigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Auch für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen