Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Hamburgs Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Für viele …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250077]
Datum
28. Mai 2022 20:50
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Hamburgs Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage bezüglich etwaiger öffentlicher Förder…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN] Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250077]
Datum
24. Juni 2022 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage bezüglich etwaiger öffentlicher Förderungen des Vereins Tafel Deutschland e.V. (Dachverband) bzw. lokaler/ regionaler "Tafeln" aus Mitteln des Landeshaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration steht als fachlich zuständige Stelle anlassbezogen im Austausch mit dem Verein Hamburger Tafel e.V. (Hamburger Tafel) und fungiert hierbei als Ansprechpartnerin sowie Vermittlungs- und Unterstützungsstelle bei konkreten operativen Anliegen des Trägers. So wurde beispielsweise jüngst behördlicherseits Unterstützung geleistet im Rahmen der Ausstattung von persönlicher Schutzausrüstung zum Zwecke der Corona-Prävention. Im Zusammenhang mit dem jährlichen "Annemarie Dose Preis" bestehen zudem enge bilaterale Kooperationsbeziehungen, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Der Hamburger Senat hat diese wichtige Auszeichnung für besonders innovatives, soziales Engagement vor drei Jahren ins Leben gerufen und als Zeichen der Anerkennung nach der 2016 verstorbenen Gründerin der Hamburger Tafel, Annemarie Dose, benannt. Die Hamburger Tafel ist keine Zuwendungsempfängerin im Rahmen öffentlicher Mittel aus dem Landeshaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Verein finanziert seine gemeinwohlorientierte ehrenamtliche Arbeit ausschließlich über Spenden. Der Hamburger Senat hat in der Vergangenheit auch parlamentarische Fragen zur Tafel in diesem Sinne beantwortet. Sie können dies in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft einsehen, zuletzt etwa hier: https://www.buergerschaft-hh.de/parld... Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit den obigen Informationen behilflich sein. Bei etwaigen weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen