Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Für vie…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250105]
Datum
29. Mai 2022 13:22
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, mit E-Mail vom 29.05.2022 baten Sie um Auskunft über sta…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250105]
Datum
14. Juni 2022 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, mit E-Mail vom 29.05.2022 baten Sie um Auskunft über staatliche Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Mecklenburg- Vorpommerns für den Tafel Deutschland e.V. oder für lokale bzw. regionale Tafeln respektive deren Träger. Ihrem auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz gestützten Anliegen kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern gerne nach. Unter Bezugnahme auf § 7 Absatz 3 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, wonach die erbetenen Auskünfte auch elektronisch erfolgen können, erfolgt die Beantwortung Ihrer E-Mail ebenfalls im Format einer E-Mail. Den Antworten auf Ihre spezifischen Fragen werden folgende grundsätzliche Hinweise zur Förderung und/oder Finanzierung und zur Arbeitsweise der Tafelarbeit respektive der Tafelträger in Mecklenburg-Vorpommern vorangestellt. Die Tafeln finanzieren sich aus einmaligen und beziehungsweise oder fortlaufenden Geld- und Sachspenden oder anderen freiwilligen Geld- und beziehungsweise oder Sachleistungen von Privatpersonen oder juristischen Personen des Privatrechts wie beispielsweise Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Gesellschaften oder ähnlichen Organisationsformen. Weder die Tafelträger, noch die Tafelarbeit, die gekennzeichnet ist durch die Logistik von Lebensmittelspenden und die daran anschließende Ausgabe der Lebensmittelspenden an bedürftige Menschen, unterfallen den regulären zuwendungsbasierten Förderstrukturen der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Frage 1: Erhält die Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungen? Antwort: Weder der Tafel Deutschland e.V. noch lokale bzw. regionale Tafeln respektive deren Tafelträger erhalten zur Finanzierung der Tafelarbeit eine Förderung aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern. Frage 2: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? Antwort: Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Da bereits die der Frage zugrundeliegende Grundannahme einer Förderung der Tafelarbeit bzw. von Tafelträgern aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern nicht zutrifft, können zur Art der Förderung sowie zu sonstigen Fördergrundlagen keine Angaben gemacht werden. Frage 3: In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Antwort: Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Da bereits die der Frage zugrundeliegende Grundannahme einer Förderung der Tafelarbeit bzw. von Tafelträgern aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern nicht zutrifft, können zur Höhe, zur Dauer sowie zu Beginn und/oder Dauer einer Förderung der keine Angaben gemacht werden. Frage 4: Sind die Förderungen zweckgebunden und wenn ja für welche Zwecke? Antwort: Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Da bereits die der Frage zugrundeliegende Grundannahme einer Förderung der Tafelarbeit bzw. von Tafelträgern aus dem Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommern nicht zutrifft, können zur Frage der Zweckgebundenheit und zum Zuwendungszweck keine Angaben gemacht werden. Frage 5: Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Frage 6: Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Antwort(en): Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die den Antworten vorangestellten grundsätzlichen Hinweise zur Förderung und/oder Finanzierung der Tafelarbeit respektive der Tafelträger verwiesen, wonach sich die Tafeln bzw. die Tafelträger aus einmaligen und/oder fortlaufenden Geld- und Sachleistungen/-spenden privater Dritter finanzieren. Dem folgend erhalten die Tafeln respektive die Tafelträger ebenfalls keine ausdrücklich auf die in der Vorbemerkung näher beschriebene Tafelarbeit ausgerichtete Förderung aus spezifischen Sonderprogrammen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder sonstige geldwerte Vorteile. Jedoch können in gemeinnützigen Vereinsstrukturen organisierte Tafeln bzw. Tafelträger - wie alle gemeinnützigen Vereine im Land Mecklenburg-Vorpommern auch - die Förderprogramme der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die der Organisationsentwicklung, der Weiterbildung im Ehrenamt und der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine dienen, grundsätzlich in Anspruch nehmen (Fördersumme von bis zu 3.000 Euro). Diese Förderung ist somit nicht spezifisch auf Tafeln ausgerichtet, sondern wendet sich an alle gemeinnützigen Vereine. Die Auszahlung erfolgt über die Ehrenamtsstiftung. Zu eventuellen kommunalen oder sonstigen Sonderprogrammen zur Förderung der Tafelarbeit oder betreffend sonstige geldwerte Vorteile liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport keine Kenntnisse vor. Abschließend bedanke ich mich für Ihre Anfrage und hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg Vorpommerns weitergeholfen zu haben! Mit freundlichen Grüßen