Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH

- Welche Zuwendungsbescheide, Aufträge oder Ähnliches hat die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH in den letzten zwei Jahren von der FHH erhalten?
- schriftliche Zuwendungsbescheide

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
5. Juli 2023 20:52
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Welche Zuwendungsbescheide, Aufträge oder Ähnliches hat die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH in den letzten zwei Jahren von der FHH erhalten? - schriftliche Zuwendungsbescheide
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283281/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr [geschwärzt], das Amt für Arbeit und Integration, ESF Verwaltungsbehörde der Sozialbehörde hat Ihre Anfrage …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN] Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
13. Juli 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], das Amt für Arbeit und Integration, ESF Verwaltungsbehörde der Sozialbehörde hat Ihre Anfrage erreicht. Nach Rücksprache zuständigen Fachbereich verweist die Zuwendungsabteilung auf das Transparenzportal: https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=Zuwendungsvorg%C3%A4nge Unter dem beigefügten Link können Sie alle Zuwendungsvorgänge der vergangenen Jahre aufsuchen. Diese sind jeweils nach Jahr und Quartal in einer Exceltabelle abgespeichert. Bei öffnen können Sie die Datei nach der Behörde und den Zuwendungsempfänger filtern. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Herrn [geschwärzt], Abteilungsleitung Projekt- und Zuwendungssteuerung, oder an mich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Sachbearbeitung Personal und Organisation Managementunterstützung und ESF-Bescheinigungsbehörde (AI 11) Freie und Hansestadt Hamburg Sozialbehörde - Amt für Arbeit und Integration, ESF-Verwaltungsbehörde [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]+[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]+[geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für den guten Hinweis. Das hat mir sehr weitergeholfen. Für den Fördervorgang mit der INE…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
27. Juli 2023 18:23
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den guten Hinweis. Das hat mir sehr weitergeholfen. Für den Fördervorgang mit der INEZ-Nummer 76161 bzw. dem Az. AI|76161|2017|AI 414|ESF bzw. dem Zuwendungszweck SK 71240001 bitte ich um Übersendung der Antragsunterlagen, des Bewilligungsbescheides (bzw. der Änderungsbescheide), der Ziel-/Kennzahlenvorgaben und der Daten zur Erfüllung der Kennzahlen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283281/
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte auf Übersendung weiterer Unterlagen in dem Betreff genan…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Anfrage nach dem Transparenzgesetz: Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
11. August 2023 11:42
Status
Warte auf Antwort
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8,7 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte auf Übersendung weiterer Unterlagen in dem Betreff genannten Fall kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG darf die Behörde - über die im Transparenzportal vorhandenen Daten hinaus - keine Auskunft zu Antragsdaten, Bewilligungsbescheiden und Zielkennzahlen geben, da es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse des Trägers handelt und das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse des Trägers nicht überwiegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ob ein Zuwendungsbescheid tatsächlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Zuwendungsempfän…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz: Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
11. August 2023 21:52
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ob ein Zuwendungsbescheid tatsächlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers enthält, muss im Einzelfall geprüft werden. So könnte etwa eine den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffende Vorgabe im Zuwendungsbescheid dem Geheimhaltungsvorbehalt unterliegen. Um den Schutzbereich des § 7 HmbTG bejahen zu können, müsste die Bekanntgabe gerade dieser Information außerdem einen wirtschaftlichen Schaden hervorrufen. Sollte schließlich auch die Abwägung mit dem Allgemeininteresse zu einem Schutz für eine Passage im Zuwendungsbescheid führen, wäre nur diese abzutrennen oder zu schwärzen, der Zuwendungsbescheid im Übrigen aber zugänglich (vgl. HK-IFG NRW/Pabst, 1. Aufl. 2022, IFG NRW § 8 Rn. 2). Bei der Abwägung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die verwaltungsgerichtlich voll überprüfbar ist. Praktisch bedeutsam sind die Pflichten des Geheimnisinhabers die Geheimnisse gem. § 7 Abs. 3 HmbTG bei Übergabe an die Behörde zu kennzeichnen und die Pflicht der Behörde gem. § 7 Abs. 4 HmbTG, den Geheimnisinhaber vor Offenbarung anzuhören. Diese Regelungen übertragen die Last auf den Geheimnisinhaber und befreien die auskunftspflichtigen Stellen dadurch von vorschnellen Berufungen auf den Geschäftsgeheimnisschutz und beugen unsubstantiierten Schadenersatzdrohungen vor. Die Anhörungspflicht dient auch der Klärung der Frage, ob es sich überhaupt um ein Geschäftsgeheimnis handelt (OVG Hamburg Beschl. v. 7.6.2017 – 3 Bs 202/16). In diesem Sinne bitte ich um Überdenkung Ihrer Versagung. Ich werde sonst förmlich Widerspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich habe ich eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Meine An…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz: Zuwendungen an die B+B Beschäftigung und Bildung gGmbH [#283281]
Datum
15. August 2023 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich habe ich eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Meine Antwort bezog sich insbesondere auf Ihre Nachfrage vom 27.07.23. Die allgemeinen Auskünfte konnten und können Sie über das Transparenzportal erhalten. Ich bin nach meiner Prüfung davon ausgegangen, dass insbesondere an den Stellen, zu denen Sie Interesse angemeldet haben, (Kennzahlen/Antragsunterlagen) umfangreiche Schwärzungen durchzuführen sind. Sie hätten dann viele Unterlagen mit wenig Aussagekraft. Daher habe ich Ihnen am 11.08.23 zusammenfassend dahingehend geantwortet, dass das Trägerinteresse überwiegt. Wir haben auf Grund Ihrer Anfrage den Vorgang aus dem Archiv geholt, der mehrere Bände und Leitzordner umfasst. Allein dieser Vorgang der Aktenanfrage an das Archiv, die Arbeit des Archives und unsere bisherige Arbeit hat der Behörde 2h Arbeitszeit plus meine Arbeitszeit verursacht. Bei Ihrem Festhalten an der Beantwortung, wäre diese Zeit durch Sie zu vergüten. Da es sich durch den langen Förderzeitraum um sehr umfangreiches Aktenmaterial handelt, gehe ich davon aus, dass ich mehrere Sachbearbeiter damit beschäftigten müsste. In der Summe veranschlage ich mit Sichtung, Einzelfallbeurteilungen, ggf. Schwärzung und Aufbereitung für Sie mindestens eine Woche Arbeitszeit. Nach dem PKV Verrechnungssatz der Finanzbehörde beträgt der Jahreswert für die in meiner Abteilung geringst eingruppierte Sachbearbeitung E9b = 66.067 EUR. Nach Abzug von Urlaub, Fortbildung und kalk. Krankheitstagen verbleibt je Sachbearbeitung eine Jahresarbeitszeit von 1.600 h. Wir müssten Ihnen daher je Recherchestunde mindestens 41,29 EUR in Rechnung stellen. Bei der Beteiligung der Rechtsabteilung beträgt der Jahreswert für eine E 14 Stelle 93.405 EUR, mithin je Stunde 58.38 EUR. Ich kalkuliere wie folgt: Bisherige Bearbeitung (E9b): 2 h x 41,29 = 82,58 EUR Weitere Bearbeitung (E9b): mind. 30 h x 41,29 = 1.238,70 EUR Befassung Rechtsreferenten (E14): ca. 10 h x 58,38 = 583,80 EUR Befassung Leitungsebene (=meine Arbeitszeit in der Sache): mind. 2h x 89,16 = 178,32 EUR. Bitte geben Sie mir eine Info, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten. Wir würden dann die Kosten gem. obiger Darstellung verursachungsentsprechend berechnen. Mit freundlichen Grüßen