Zuwendungen an die Hochschule 2015 bis 2017

eine Übersicht aller in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen, Werbe- und sonstigen finanziellen Zuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    800,00 Euro
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an die Hochschule 2015 bis 2017 [#27118]
Datum
18. März 2018 11:44
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht aller in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen, Werbe- und sonstigen finanziellen Zuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 344/18 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer obigen Anfrage hatten Sie um Mitteilung gebeten, so…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Zuwendungen an die Hochschule 2015 bis 2017 [#27118]
Datum
13. April 2018 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Mein Zeichen: 344/18 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer obigen Anfrage hatten Sie um Mitteilung gebeten, sofern die begehrte Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. Dem komme ich hiermit nach. Sie haben folgendes beantragt: „[…] bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht aller in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen, Werbe- und sonstigen finanziellen Zuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.“ Hierzu teile ich mit, dass die erfragten Daten nicht zentral verwaltet, sondern sowohl in der Hochschulverwaltung als auch den einzelnen Fakultäten vorliegen. Die Recherche, Durchsicht und (bei Forschungsbezug) teilweise erforderliche Schwärzung der Unterlagen wird einen Arbeitsaufwand von schätzungsweise 80 Arbeitsstunden verursachen. Ich gedenke angesichts des ganz erheblichen erforderlichen Aufwands, in entsprechender Anwendung des § 1 VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs eine Verwaltungsgebühr von 800,- € zzgl. der notwendigen Auslagen für Kopien etc. zu erheben. Sofern Sie hiermit einverstanden sind, bitte ich um Einzahlung des Betrages von 800,- € auf das Konto der RWTH Aachen, IBAN: DE53 3905 0000 0000 0000 18 unter Angabe meines obigen Aktenzeichens. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen G…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zuwendungen an die Hochschule 2015 bis 2017 [#27118]
Datum
11. Mai 2018 14:22
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>