Zuwendungen durch Öl- und Gaskonzerne

jeweils für die Kalenderjahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 sowie 2022 Angaben über die angenommenen Schenkungen, Spenden, Patenschaften, Zuschüsse, Stipendien sowie Fördergelder, welche die TU Berlin von Öl- und Gaskonzernen erhalten hat.

Für jeden Vorgang bitte ich Sie um Mitteilung:
- des Namens des Unternehmens, das die Zuwendung gewährt hat,
- das Anfangs- und Enddatum der Zuwendung, sofern verfügbar,
- den Betrag sowie eine Beschreibung der Zuwendung,
- den Verwendungszweck der Zuwendung.

Sollte ihr System es nicht erlauben, Zuwendungen nach Wirtschaftssektoren zu filtern, erhalten Sie hier eine Liste relevanter Öl- und Gaskonzerne

BP
Chevron
CNOOC Limited
ConocoPhillips
E.ON
EnBW
Engie
ENI
Equinor / Statoil
Exxon Mobil
Gasag
Gazprom
Lukoil
OMV
PetroChina
Repsol
Rosneft
RWE
Saudi Aramco
Shell
Total
Uniper
Vattenfall
Wintershall

Bitte lassen Sie mir diese Informationen vorzugsweise digital im Excel-Dateiformat zukommen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet werden kann, lassen Sie mich dies bitte wissen. Auch für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Nico Schmidt (Investigate Europe)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Nico Schmidt (Investigate Europe)
Betreff
Zuwendungen durch Öl- und Gaskonzerne [#255643]
Datum
26. Juli 2022 15:58
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jeweils für die Kalenderjahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 sowie 2022 Angaben über die angenommenen Schenkungen, Spenden, Patenschaften, Zuschüsse, Stipendien sowie Fördergelder, welche die TU Berlin von Öl- und Gaskonzernen erhalten hat. Für jeden Vorgang bitte ich Sie um Mitteilung: - des Namens des Unternehmens, das die Zuwendung gewährt hat, - das Anfangs- und Enddatum der Zuwendung, sofern verfügbar, - den Betrag sowie eine Beschreibung der Zuwendung, - den Verwendungszweck der Zuwendung. Sollte ihr System es nicht erlauben, Zuwendungen nach Wirtschaftssektoren zu filtern, erhalten Sie hier eine Liste relevanter Öl- und Gaskonzerne BP Chevron CNOOC Limited ConocoPhillips E.ON EnBW Engie ENI Equinor / Statoil Exxon Mobil Gasag Gazprom Lukoil OMV PetroChina Repsol Rosneft RWE Saudi Aramco Shell Total Uniper Vattenfall Wintershall Bitte lassen Sie mir diese Informationen vorzugsweise digital im Excel-Dateiformat zukommen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet werden kann, lassen Sie mich dies bitte wissen. Auch für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nico Schmidt Anfragenr: 255643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255643/ Postanschrift Nico Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nico Schmidt (Investigate Europe)
Nico Schmidt (Investigate Europe)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie darum mir den Empfang meiner Anfrage zu bestätigten. Mit freundlich…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Nico Schmidt (Investigate Europe)
Betreff
AW: Zuwendungen durch Öl- und Gaskonzerne [#255643]
Datum
3. August 2022 11:06
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie darum mir den Empfang meiner Anfrage zu bestätigten. Mit freundlichen Grüßen Nico Schmidt Anfragenr: 255643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255643/ Postanschrift Nico Schmidt << Adresse entfernt >>

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrem Antrag gem. §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Zuwendungen durch Öl- und Gaskonzerne [#255643]
Datum
24. August 2022 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrem Antrag gem. §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) in der Fassung vom 12. Oktober 2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag vom 26. Juli 2022 auf Zusendung von Angaben über angenommen Schenkungen, Spenden, Patenschaften, Zuschüsse, Stipendien sowie Fördergelder, welche die TU Berlin von Öl- und Gaskonzernen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 sowie 2022 erhalten hat, wird entsprochen, soweit dies die genannten Zuwendungen in den Jahren 2017 bis 2020 betrifft. 2. Für die Erteilung der Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 40,- Euro erhoben. Begründung: Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin (IFG BE) einschlägig. Das Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) kommt nicht zur Anwendung. Wir erteilen Ihnen folgende Auskunft: In den Jahren 2019 und 2020 sind an der TU-Berlin keine Geldspenden von Öl- oder Gaskonzernen eingegangen, für das Jahr 2019 ist eine Sachspende eingegangen. Hier konnte der Zuwender bislang nicht ermittelt werden. Für den Zeitraum 2021 bis August 2022 kann Ihre Anfrage voraussichtlich erst zum Jahreswechsel abschließend beantwortet werden, da diese Daten noch nicht vollständig bearbeitet worden sind. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Dieser Bescheid ist nach § 16 Satz 1 IFG BE gebührenpflichtig. Die Gebühr war nach § 16 Satz 2 IFG BE in Verbindung mit § 2 und § 6 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) in der Fassung vom 5. Juni 2019 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 18. März 2020 aufgrund der Aufwendungen bei der Recherche nach den beantragten Daten mit 40 Euro zu bemessen. Dies gilt insbesondere für Daten zu Spenden pp., aus der Zeit vor der Einführung von SAP (1. Januar 2019), da diese Daten nicht elektronisch abgespeichert wurden. Bitte überweisen Sie den genannten Betrag bis 30. September 2022 an nachstehend genannte Kontoverbindung: Bankname: Berliner Volksbank IBAN: DE 69 1009 0000 8841 0150 03 BIC: BEVODEBB Verwendungszweck: II R 1 IFG – Nico Schmidt Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben: Technische Universität Berlin Servicebereich Recht Herr Dr. Richter (II R 1) Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen