Zuwendungen für Vorhalten der Sporthalle St. Martinus-Str. 77

Anfrage an: Landkreis Ravensburg

Wieviel Geld in Euro in welchen Zeiträumen (alle Teilzahlungen), erhält der Landkreis Ravensburg für das Vorhalten der Sporthalle zur Unterbringung von Menschen (z.B. Flüchtenden) in der St. Martinus-Str. 77, 88212 Ravensburg, seit Schließung der Halle für den Sportbetrieb in den Jahren 2021/2022?

Ich bitte um die Angabe welcher Teil jeweils davon EU-Mittel, Bundes-Mittel und Landes-Mittel sind. Bitte geben Sie auch alle sonstigen Töpfe an, aus denen der Landkreis Mittel für o.g. Sachverhalt erhält, inklusive deren Höhe bzw. deren Höhe pro Zeiteinheit, z.B. pro Monat, Quartal, o.ä.

Wie viele Menschen wurden seit 2022 dort untergebracht, bitte die Anzahl der Personen und die Anzahl der Übernachtungen pro Person angeben.

Sollte die Erhebung der verlangten Informationen unverhältnismäßig viel Verwaltungsaufwand erfordern, ist auch die Übermittlung von belastbaren Näherungswerten möglich.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ergebnis der Anfrage

Kosten für den Umbau und Belegzahlen werden genannt, auf die Frage nach Geldern, die darüber hinaus fließen wurde nicht eingegangen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Geld i…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen für Vorhalten der Sporthalle St. Martinus-Str. 77 [#250442]
Datum
2. Juni 2022 10:14
An
Landkreis Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Geld in Euro in welchen Zeiträumen (alle Teilzahlungen), erhält der Landkreis Ravensburg für das Vorhalten der Sporthalle zur Unterbringung von Menschen (z.B. Flüchtenden) in der St. Martinus-Str. 77, 88212 Ravensburg, seit Schließung der Halle für den Sportbetrieb in den Jahren 2021/2022? Ich bitte um die Angabe welcher Teil jeweils davon EU-Mittel, Bundes-Mittel und Landes-Mittel sind. Bitte geben Sie auch alle sonstigen Töpfe an, aus denen der Landkreis Mittel für o.g. Sachverhalt erhält, inklusive deren Höhe bzw. deren Höhe pro Zeiteinheit, z.B. pro Monat, Quartal, o.ä. Wie viele Menschen wurden seit 2022 dort untergebracht, bitte die Anzahl der Personen und die Anzahl der Übernachtungen pro Person angeben. Sollte die Erhebung der verlangten Informationen unverhältnismäßig viel Verwaltungsaufwand erfordern, ist auch die Übermittlung von belastbaren Näherungswerten möglich. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250442/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ravensburg
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre u.a. Anfrage kann ich Ihnen folgendes dazu mitteil…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
WG: Antwortentwurf: Zuwendungen für Vorhalten der Sporthalle St. Martinus-Str. 77 [#250442]
Datum
8. Juli 2022 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre u.a. Anfrage kann ich Ihnen folgendes dazu mitteilen: Für die Vorhaltung der Burachhalle zur Unterbringung von ukrainisch Geflüchteten sind für den Zeitraum von 01.03. bis 30.06.2022 Kosten von rund 155.000 € angefallen. In diesem Betrag enthalten sind beispielsweise Kosten für den Aufbau und die Ausstattung (Bodenbelag, Trennwände, Möbel, WC-Container, Sicherheit). Der Aufbau und das Vorhalten dieser Behelfsunterkunft wurde durch das zuständige Regierungspräsidium genehmigt. Die Abrechnung der Kosten durch den Landkreis mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt im Rahmen einer sog. nachgelagerten Spitzkostenabrechnung. In dem o.g. Zeitraum wurden keine Personen in der Burachhalle untergebracht, da der Großteil der Geflüchteten in privaten Wohnmöglichkeiten unter gekommen ist. Zwischenzeitlich haben wir nach einer nicht ganz einfachen Abwägung aufgrund der unklaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen entschieden, die Burachhalle zu einem wesentlichen Teil spätestens zum Schuljahr 2022/23 zurück zu bauen und wieder für Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Diese Auskunft erhalten Sie kostenfrei. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft über die Kosten der Bereitstellung der Burach-Halle …
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwortentwurf: Zuwendungen für Vorhalten der Sporthalle St. Martinus-Str. 77 [#250442]
Datum
8. Juli 2022 17:41
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft über die Kosten der Bereitstellung der Burach-Halle und die Auskunft zur Belegung. Meine Anfrage hat jedoch auch Gelder umfasst, die ggf. an das Landratsamt fließen, welche nicht zu Kostendeckung, sondern zusätzlich für die Bereithaltung der Halle gezahlt werden. Zitat: "für das Vorhalten der Sporthalle zur Unterbringung von Menschen (z.B. Flüchtenden) in der St. Martinus-Str. 77, 88212 Ravensburg, seit Schließung der Halle für den Sportbetrieb in den Jahren 2021/2022? Ich bitte um die Angabe welcher Teil jeweils davon EU-Mittel, Bundes-Mittel und Landes-Mittel sind. Bitte geben Sie auch alle sonstigen Töpfe an, aus denen der Landkreis Mittel für o.g. Sachverhalt erhält, inklusive deren Höhe bzw. deren Höhe pro Zeiteinheit, z.B. pro Monat, Quartal, o.ä. " Deshalb wiederhole ich nochmal diesen Teil meiner Anfrage: Flossen oder fließen solche Gelder, über die entstandenen Kosten hinaus? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250442/upload/1f1d03b0fd0c34639aad8a4dc00ddee5d8f3df35/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Ravensburg
Sehr << Antragsteller:in >> die angefallenen Vorhaltekosten von circa 150.000 Euro werden gegenüber d…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
WG: WG: Antwortentwurf: Zuwendungen für Vorhalten der Sporthalle St. Martinus-Str. 77 [#250442]
Datum
12. Juli 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> die angefallenen Vorhaltekosten von circa 150.000 Euro werden gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Rahmen einer sog. Spitzkostenabrechnung geltend gemacht. Darüber hinaus fließen keine weiteren Mittel an den Landkreis. Ich hoffe damit Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen