Zuwendungen für wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen zu Mitgliedschaften auf Website Baltische Historische Kommission e. V.

Höhe der Zuwendungen gemäß § 96 BVFG seit Zuständigkeit BKM an Baltische Historische Kommission e. V. für die Website unter der Domain "balt-hiko.de" des Baltische Historische Kommission e. V.

Auf der Seite https://www.balt-hiko.de/die-kommission/mitglieder

Archiv:
https://web.archive.org/web/20230910162420/https://www.balt-hiko.de/die-kommission/mitglieder

veröffentlichte der Verein unter dem Text "Die aktuelle Mitgliederliste der BHK steht zum Download bereit." einen Link zu einem PDF-Dokument ( https://web.archive.org/web/20230816174309/https://www.balt-hiko.de/wp-content/uploads/2022/07/BHK_Mitgliederverzeichnis_2020.pdf )

Dieses PDF-Dokument wurde anscheinend im Juli 2022 hochgeladen. Im Kopf des Dokument lautet es: "Mitgliederverzeichnis 2020" und "(Stand: Oktober 2020)".

Mehrere der dort genannten Personen sind jedoch verstorben. Selbst "Stand: Oktober 2020" war dies der Fall.

Wird die Publikation falscher Tatsachenbehauptungen durch Zuwendungen von BKM finanziert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Höhe der Zuwendungen gemäß § 96 BVFG …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen für wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen zu Mitgliedschaften auf Website Baltische Historische Kommission e. V. [#288539]
Datum
19. September 2023 11:15
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe der Zuwendungen gemäß § 96 BVFG seit Zuständigkeit BKM an Baltische Historische Kommission e. V. für die Website unter der Domain "balt-hiko.de" des Baltische Historische Kommission e. V. Auf der Seite https://www.balt-hiko.de/die-kommission/mitglieder Archiv: https://web.archive.org/web/20230910162420/https://www.balt-hiko.de/die-kommission/mitglieder veröffentlichte der Verein unter dem Text "Die aktuelle Mitgliederliste der BHK steht zum Download bereit." einen Link zu einem PDF-Dokument ( https://web.archive.org/web/20230816174309/https://www.balt-hiko.de/wp-content/uploads/2022/07/BHK_Mitgliederverzeichnis_2020.pdf ) Dieses PDF-Dokument wurde anscheinend im Juli 2022 hochgeladen. Im Kopf des Dokument lautet es: "Mitgliederverzeichnis 2020" und "(Stand: Oktober 2020)". Mehrere der dort genannten Personen sind jedoch verstorben. Selbst "Stand: Oktober 2020" war dies der Fall. Wird die Publikation falscher Tatsachenbehauptungen durch Zuwendungen von BKM finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288539/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren am 19. September 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsge…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Zuwendungen für wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen zu Mitgliedschaften auf Website Baltische Historische Kommission e. V. [#288539]
Datum
10. Oktober 2023 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren am 19. September 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, mit dem Sie Informationen über die "Höhe der Zuwendungen gemäß § 96 BVFG seit Zuständigkeit BKM an Baltische Historische Kommission e. V. für die Website unter der Domain "balt-hiko.de" des Baltische Historische Kommission e. V. erfragen, beantworten wir wie folgt: Es wurden keine Mittel aus Zuwendungen gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz - BVFG - seit Zuständigkeit BKM an die Baltische Historische Kommission e.V. (BHK) für die Website unter der Domain "balt-hiko.de" der BHK verwandt. Die Auskunft ist gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Im Auftrag Christel Franz Mit freundlichen Grüßen