Zuwendungsbericht 2012

- Zuwendungsbericht 2012 für das Jahr 2011 als Excel-Datei

Auf der Seite https://www.hamburg.de/fb/zuwendungsbericht/ kann ich leider nur die Zuwendungsberichte 2011 und 2013 finden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungsbericht 2012 [#20204]
Datum
5. Februar 2017 22:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Zuwendungsbericht 2012 für das Jahr 2011 als Excel-Datei Auf der Seite https://www.hamburg.de/fb/zuwendungsbericht/ kann ich leider nur die Zuwendungsberichte 2011 und 2013 finden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 5. Februar 2016 auf Informationszugang nach dem Hamb…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Zuwendungsbericht 2012 [#20204]
Datum
8. Februar 2017 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 5. Februar 2016 auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die Sie über die Internetseite „FragDenStaat.de“ gestellt haben. In diesem Rahmen bitten Sie um Übersendung a) des Zuwendungsberichts 2012 sowie b) der Zuwendungsberichte ab 2014. Zu lit. a) Der von Ihnen begehrte Zuwendungsbericht 2012 liegt nicht vor. Hierzu verweise ich auf folgende Ausführungen des Senats an die Hamburgische Bürgerschaft im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksache 20/1740 vom 4. Oktober 2011 auf Seite 2: „Eine Aktualisierung des empfängerbezogenen Zuwendungsberichts erfolgt nach jeweils zwei Jahren, immer im Jahr des Doppelhaushalts, in dem grundsätzlich kein Haushaltsplan aufgestellt wird […]. Dadurch können die Ergebnisse aus den Beratungen zum Bericht in die nächste Haushaltsplanaufstellung einfließen“. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die durchgängige Nummerierung der Zuwendungsberichte hin (z.B. „Fünfter empfängerbezogener Zuwendungsbericht: Drucksache 20/9850 vom 05.11.2013“, „Vierter empfängerbezogener Zuwendungsbericht: Drucksache 20/1740 vom 04.10.2011“). Zu lit. b) Am 6. Oktober 2012 ist das HmbTG in Kraft getreten, welches u.a. eine Veröffentlichungspflicht der Hamburger Verwaltung hinsichtlich einer Vielzahl von Dokumenten und Daten im Rahmen eines elektronischen Informationsregisters kodifiziert. Dieses Register stellt das Kernstück des neu geschaffenen "Transparenzportals Hamburg" (http://transparenz.hamburg.de) dar, das alle nach dem HmbTG zu veröffentlichenden Informationen enthält. Seit dem 1. Oktober 2014 steht es online zur Verfügung. Der Veröffentlichungspflicht im Informationsregister unterliegen grundsätzlich auch sog. „Subventions- und Zuwendungsvergaben“ (siehe § 3 Abs. 1 Nr. 14 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG). Vor diesem Hintergrund sind die Zuwendungsberichte ab 2014 durch eine Veröffentlichung entsprechender Daten im Informationsregister ersetzt worden. Auf diesem Wege sind insbesondere die detaillierten Angaben der Zuwendungsberichte im Informationsregister aufgegangen. Die von Ihnen begehrten Informationen finden Sie daher nunmehr im Informationsregister unter http://transparenz.hamburg.de, „Suche“ und schließlich „Subventionen und Zuwendungen“. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei, § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Mit freundlichen Grüßen