ZV Gewerbepark Fils

Am 26.01.2020 wurde der Bürgerentscheid zum Gewerbepark Fils so entschieden, dass eine Mehrheit der Uhinger Bürgerschaft gegen den GP Fils stimmte. In Erfüllung des Auftrags aus der Bürgerschaft versuchte die Stadtverwaltung Uhingen und ihr Gemeinderat den mit der Stadt Ebersbach gemeinsam gegründeten Zweckverband aufzulösen - leider scheiterte dies bisher am Widerstand der Ebersbacher. Deshalb sollte auf Antrag der Stadt Uhingen ein Schlichtungsverfahren bei Ihrer Behörde gestartet werden.
Ich möchte gerne den Stand dieses Verfahrens abfragen und um Aufklärung zum weiteren Vorgehen (Zeitplan bspw.) bitten.

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  • Datum
    18. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Alexandra Staab
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 26.01.2020 …
An Landratsamt Göppingen Details
Von
Alexandra Staab
Betreff
ZV Gewerbepark Fils [#223667]
Datum
18. Juni 2021 12:14
An
Landratsamt Göppingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 26.01.2020 wurde der Bürgerentscheid zum Gewerbepark Fils so entschieden, dass eine Mehrheit der Uhinger Bürgerschaft gegen den GP Fils stimmte. In Erfüllung des Auftrags aus der Bürgerschaft versuchte die Stadtverwaltung Uhingen und ihr Gemeinderat den mit der Stadt Ebersbach gemeinsam gegründeten Zweckverband aufzulösen - leider scheiterte dies bisher am Widerstand der Ebersbacher. Deshalb sollte auf Antrag der Stadt Uhingen ein Schlichtungsverfahren bei Ihrer Behörde gestartet werden. Ich möchte gerne den Stand dieses Verfahrens abfragen und um Aufklärung zum weiteren Vorgehen (Zeitplan bspw.) bitten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexandra Staab Anfragenr: 223667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223667/ Postanschrift Alexandra Staab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexandra Staab

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