Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

Anfrage an: Hansestadt Salzwedel

Anfrage
1) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen RundfunkBEITRAG waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadtverwaltung Salzwedel anhängig? 2) wie viele in 2013, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 3) wie viele in 2014, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 4) wie viele in 2015, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 5) wie viele in 2016, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 6) wie viele in 2017, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist aber keine Behörde. Im Gegenteil der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Das Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter.
Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation, die mittelbar oder unmittelbar der Staatsverwaltung zuzurechnen wäre.
Auch der MDR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde; Zitat : "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/... Letzte Frage: 7) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadtverwaltung Salzwedel bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?
Warum kommt hierbei das VwverfG zum einsatz, obwohl in diesem die Tätigkeiten des MDR explizit ausgeschlossen sind.
Wie begründen sie die Umgehung des § 241a BGB (unbestellte Leistung) in dem eben diese Umgehung durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen wird?
Wie begründen sie die Umgehung des Artikels 11 Der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union, in dem ausdrücklich behördliche Eingriffe in Informationsbeschaffung und Erstellung untersagt werden.
Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
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Stefan Kamlah
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Hansestadt Salzwedel Details
Von
Stefan Kamlah
Betreff
Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen [#21194]
Datum
26. April 2017 15:16
An
Hansestadt Salzwedel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage 1) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen RundfunkBEITRAG waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Stadtverwaltung Salzwedel anhängig? 2) wie viele in 2013, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 3) wie viele in 2014, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 4) wie viele in 2015, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 5) wie viele in 2016, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? 6) wie viele in 2017, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen? Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist aber keine Behörde. Im Gegenteil der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Das Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter. Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation, die mittelbar oder unmittelbar der Staatsverwaltung zuzurechnen wäre. Auch der MDR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde; Zitat : "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/... Letzte Frage: 7) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadtverwaltung Salzwedel bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag? Warum kommt hierbei das VwverfG zum einsatz, obwohl in diesem die Tätigkeiten des MDR explizit ausgeschlossen sind. Wie begründen sie die Umgehung des § 241a BGB (unbestellte Leistung) in dem eben diese Umgehung durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen wird? Wie begründen sie die Umgehung des Artikels 11 Der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union, in dem ausdrücklich behördliche Eingriffe in Informationsbeschaffung und Erstellung untersagt werden. Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kamlah <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kamlah << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kamlah

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