Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen durch.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Welche Daten werden dort erfasst?

2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr?

3. Gibt es eine Differzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation)

4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger?

5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zw…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn [#299850]
Datum
11. Februar 2024 11:54
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen durch. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Daten werden dort erfasst? 2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr? 3. Gibt es eine Differzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation) 4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger? 5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299850/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Iserlohn
Anfragenr. 299850 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 11.02.2024, kann ich Ihn…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Anfragenr. 299850
Datum
22. Februar 2024 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image.jpeg
21,1 KB
smime.p7s
1,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 11.02.2024, kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben. 1. Welche Daten werden dort erfasst? - In der Abteilung Vollstreckung werden folgende Daten erfasst: - vollständiger Name - Anschrift - Geburtsdatum - Bankdaten, falls die Person bereits eine Zahlung auf das städtische Konto getätigt hat oder im Rahmen der Vollstreckung die Bankdaten ermittelt werden konnten. - Telefonnummer, Mailadresse oder sonstige Kontaktdaten, falls diese uns von der jeweiligen Person zur Verfügung gestellt wurden. 2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr? - Es wird intern keine Statistik über die Häufigkeit von Kontopfändungen geführt. 3. Gibt es eine Differenzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation) - Nein Auftraggeber werden nicht differenziert. Für den WDR Köln - ARD ZDF Deutschlandradio vollstrecken wir seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Der Westdeutsche Rundfunk ist seit dem 01.01.2024 gem. § 3 Absatz 3 VO VwVG NRW zu einer besonderen Vollstreckungsbehörde ernannt worden und übernimmt somit selbst die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge. 4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger? - Eine derartige Auswertung oder Statistik ist hier nicht vorhanden. 5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen? - Eine Statistik über derartige Pfändungen wird hier nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen