Zwangszubringung nach § 45 BerlSchulG

Bei wie vielen Schüler:innen wurde in den Schuljahren 2019/20, 2020/21 & 2021/22, durch unmittelbaren Zwang, die Schulpflicht durchgesetzt (§ 45 BerlSchulG)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei wi…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zwangszubringung nach § 45 BerlSchulG [#279244]
Datum
19. Mai 2023 13:04
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei wie vielen Schüler:innen wurde in den Schuljahren 2019/20, 2020/21 & 2021/22, durch unmittelbaren Zwang, die Schulpflicht durchgesetzt (§ 45 BerlSchulG)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279244/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Es wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den Schuljahren 2019/20, 2020/21 & 2021/22 bei keinen Schüler:…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Zwangszubringung nach § 45 BerlSchulG [#279244]
Datum
2. Juni 2023 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,7 KB


Es wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in den Schuljahren 2019/20, 2020/21 & 2021/22 bei keinen Schüler:innen durch unmittelbaren Zwang, die Schulpflicht durchgesetzt (§ 45 BerlSchulG). Mit freundlichen Grüßen