Zweckentfremdung von Wohnraum in Passau
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gibt es in Passau eine Verordnung zur Zweckentfremdung von Wohnraum wie beispielsweise in Berlin (https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/)?
Hintergrund:
Wie ich leider feststellen musste, bietet das das Hotel-Startup Limehome ein Apartment in Passau an. Dafür wurde offensichtlich eine Wohnung in der Angerstraße angemietet.
Siehe auch: https://www.limehome.de/standorte/ sowie https://www.booking.com/hotel/de/limehome-passau-angerstrasse.de.html
Wie Sie sicher wissen steigen die Mieten in Passau seit Jahren an. Durch einen weiteren Enzug von Wohnungen durch die Hotel-Branche würde die Wohnungsknappheit noch stärker wachsen.
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Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
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Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. September 2019
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8. Oktober 2019
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