Zweckentfremdung von Wohnraum in Passau

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gibt es in Passau eine Verordnung zur Zweckentfremdung von Wohnraum wie beispielsweise in Berlin (https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/)?

Hintergrund:
Wie ich leider feststellen musste, bietet das das Hotel-Startup Limehome ein Apartment in Passau an. Dafür wurde offensichtlich eine Wohnung in der Angerstraße angemietet.

Siehe auch: https://www.limehome.de/standorte/ sowie https://www.booking.com/hotel/de/limehome-passau-angerstrasse.de.html

Wie Sie sicher wissen steigen die Mieten in Passau seit Jahren an. Durch einen weiteren Enzug von Wohnungen durch die Hotel-Branche würde die Wohnungsknappheit noch stärker wachsen.

---

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

---

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrteAntragsteller/in Gibt es in Passau ein…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweckentfremdung von Wohnraum in Passau [#165853]
Datum
4. September 2019 11:16
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrteAntragsteller/in Gibt es in Passau eine Verordnung zur Zweckentfremdung von Wohnraum wie beispielsweise in Berlin (https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/)? Hintergrund: Wie ich leider feststellen musste, bietet das das Hotel-Startup Limehome ein Apartment in Passau an. Dafür wurde offensichtlich eine Wohnung in der Angerstraße angemietet. Siehe auch: https://www.limehome.de/standorte/ sowie https://www.booking.com/hotel/de/limehome-passau-angerstrasse.de.html Wie Sie sicher wissen steigen die Mieten in Passau seit Jahren an. Durch einen weiteren Enzug von Wohnungen durch die Hotel-Branche würde die Wohnungsknappheit noch stärker wachsen. --- Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. --- Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Passau hat keine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Alle derzeit gültigen…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
Zweckentfremdung von Wohnraum in Passau [#165853]
Datum
5. September 2019 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Passau hat keine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Alle derzeit gültigen Satzungen und Verordnungen der Stadt Passau können auf der Website der Stadt Passau eingesehen werden (http://passau.de/Rathaus-Politik/Politik/Stadtrecht(Satzungen-Verordnungen).aspx) Mit freundlichen Grüßen

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An Stadtverwaltung Passau Details
Von
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Betreff
AW: Zweckentfremdung von Wohnraum in Passau [#165853]
Datum
5. September 2019 09:43
An
Stadtverwaltung Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 165853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>