Zweckentfremdung von Wohnraum

Bericht über die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgrund des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum, inkl. Anteil der erfolgreich durchgeführten Verfahren. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitarbeitsstellen), die die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots überwachen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweckentfremdung von Wohnraum [#29689]
Datum
11. Mai 2018 21:11
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht über die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgrund des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum, inkl. Anteil der erfolgreich durchgeführten Verfahren. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitarbeitsstellen), die die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots überwachen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in angehängt erhalten Sie den Bescheid über Ihre Anfrage vom 11.05.2018 Mit freundlich…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Zweckentfremdung von Wohnraum [#29689]
Datum
14. Mai 2018 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in angehängt erhalten Sie den Bescheid über Ihre Anfrage vom 11.05.2018 Mit freundlichen Grüßen