Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch

meinen Vermieter wurde eine Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch des Wohnraums genehmigt und dieses schon vor über einem Jahr.

Teilen Sie mir bitte mit:
1. Ist solche Genehmigung zeitlich begrenzt?
Wenn Ja, wie lange ist die Gültigkeit?
2. Wie wird der Wahrheitsgehalt eines solchen Antrages geprüft?
2. Wie wird eine solche Genehmigung überwacht/geprüft?
3. Warum können Wohnungen mit dieser Genehmigung über Jahre Leerstehen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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Uwe Sittel
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel - Gesundheits- und Umweltamt Details
Von
Uwe Sittel
Betreff
Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch [#210244]
Datum
1. Februar 2021 11:29
An
Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel - Gesundheits- und Umweltamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
meinen Vermieter wurde eine Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch des Wohnraums genehmigt und dieses schon vor über einem Jahr. Teilen Sie mir bitte mit: 1. Ist solche Genehmigung zeitlich begrenzt? Wenn Ja, wie lange ist die Gültigkeit? 2. Wie wird der Wahrheitsgehalt eines solchen Antrages geprüft? 2. Wie wird eine solche Genehmigung überwacht/geprüft? 3. Warum können Wohnungen mit dieser Genehmigung über Jahre Leerstehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel Anfragenr: 210244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210244/ Postanschrift Uwe Sittel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel

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Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel - Gesundheits- und Umweltamt
Guten Tag Leider kann ich Ihre Frage, hier im Infektionsschutz nicht beantworten. Vielleicht finden Sie hier htt…
Von
Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel - Gesundheits- und Umweltamt
Betreff
AW: [EXTERN]-Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch [#210244]
Datum
1. Februar 2021 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Leider kann ich Ihre Frage, hier im Infektionsschutz nicht beantworten. Vielleicht finden Sie hier http://transparenz.hamburg.de/das-hmbtg/ , Hilfe. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte nur per mail an <<E-Mail-Adresse>> Anfragen per Tel. oder Rückmail auf diesen Absender werden nicht beantwortet !!! Es meldet sich dann ein Mitarbeiter bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen,