Zweimal Genesen - Immunstatus mindestens wie doppelt Geimpft?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Inwieweit wird in der Bewertung des gültigen Corona-Immunstatus eine zweifache Genesung berücksichtigt (Bsp. 1. mal Delta, 2. mal Omikron)? Müssten aus wissenschaftlicher Perspektive doppelt Genesene nicht mindestens den gleichen Immunstatus bekommen wie doppelt Geimpfte, also 9 Monate? (Oder sogar einen Besseren bzw. gleichwertig zu geboostert, da sich die Immunantwort real mit den jeweils aktuell kursierenden Viren auseinandergesetzt hat.)
Aufgrund der Omikron-Welle mehrt sich die Zahl derer, die ohne Impfung nun zweimal genesen sind, aber in den Maßnahmen absolut nicht berücksichtigt werden.

Ich bitte um Rückmeldung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 28 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwieweit wird in…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweimal Genesen - Immunstatus mindestens wie doppelt Geimpft? [#239775]
Datum
3. Februar 2022 03:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwieweit wird in der Bewertung des gültigen Corona-Immunstatus eine zweifache Genesung berücksichtigt (Bsp. 1. mal Delta, 2. mal Omikron)? Müssten aus wissenschaftlicher Perspektive doppelt Genesene nicht mindestens den gleichen Immunstatus bekommen wie doppelt Geimpfte, also 9 Monate? (Oder sogar einen Besseren bzw. gleichwertig zu geboostert, da sich die Immunantwort real mit den jeweils aktuell kursierenden Viren auseinandergesetzt hat.) Aufgrund der Omikron-Welle mehrt sich die Zahl derer, die ohne Impfung nun zweimal genesen sind, aber in den Maßnahmen absolut nicht berücksichtigt werden. Ich bitte um Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239775/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.02.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.02.2022
Datum
3. Februar 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0131. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.02.2022: Zweimal Genesen - Immunstatus mindestens wie doppelt Geimpft? [#239775] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0131)
Datum
21. Februar 2022 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Allgemeine Informationen zu Ihrer Anfrage erhalten Sie auf unserer Webseite unter "Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?": https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Hinsichtlich der STIKO Empfehlung zum Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung verweisen wir im Übrigen auf: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Informationen zum Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), abrufbar unter https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie.... Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf unserer Webseite, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Für Informationen zu Regelungen des Bundes verweisen wir auf unsere FAQs („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“) sowie die Seite des BMG unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... https://www.bundesgesundheitsminister... In Bezug auf Vorschriften für 2G/3G-Regelungen in ihrem Bundesland wenden Sie sich bitte ggf. an die dort zuständige Landesbehörde. Allgemeine Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie ergänzend unter: https://www.bundesregierung.de/breg-d... https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CovPass-App, abrufbar unter https://www.digitaler-impfnachweis-ap.... Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Sie können Ihre Anfrage an das hierfür eingerichtete Postfach <<E-Mail-Adresse>> (hier in CC) richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Anfrage konkretisieren: Stehen Ihnen amtliche Informationen zur V…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2022: Zweimal Genesen - Immunstatus mindestens wie doppelt Geimpft? [#239775] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0131) [#239775]
Datum
21. Februar 2022 18:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Anfrage konkretisieren: Stehen Ihnen amtliche Informationen zur Verfügung bezüglich der Bewertung des Immunstatus nach mehrfachen Corona-Infektionen bzw. Genesungen mit unterschiedlichen Varianten? Hintergrund: Immer mehr ungeimpfte Menschen sind von unterschiedlichen Virusvarianten zwei oder sogar dreimal genesen und fragen sich nun nach der Sinnhaftigkeit einer Impfung. Beispielsweise bewertet auch der Virologe und Epidemiologen Prof. Dr. Alexander Kekulé in seinem Podcast des MDR "Kekulés Corona Kompass", Folge 274, Minute 02:45-04:25 eine zweifache Corona-Infektion mit Delta und Omikron als ausreichenden Schutz. Er gibt weiterhin die Anregung, auch diesen Menschen ein entsprechendes Covid-Zertifikat auszustellen, welches gleichwertig zu den Impfpässen ist: https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/audio-fiebermittel-tiere-abstrich-uebergewicht-Kekule-100.html Sollte das RKI sich nicht mit dem Immunstatus nach Mehrfachinfektionen bzw. Mehrfachgenesungen mit unterschiedlichen Virusvarianten auseinandergesetzt haben, bzw. sollten diesbezüglich keine amtlichen Informationen vorliegen, bitte ich dies zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239775/

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die angefrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2022, in der Fassung vom 21.02.2022: Zweimal Genesen - Immunstatus mindestens wie doppelt Geimpft? [#239775] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0131) [#239775]
Datum
17. März 2022 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die angefragten Informationen nach §§ 1 Abs.1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind bereits öffentlich zugänglich. Wir bitten Sie, diese entsprechend § 9 Abs. 3 IFG selbstständig abzurufen. Informationen zu Ihrer Anfrage sind auf unserer Webseite zu den fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise veröffentlicht, die Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html abrufen können. Weitere Informationen finden Sie auch in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung sowie den entsprechenden wissenschaftlichen Begründungen, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html;jsessionid=E97F7EBA255E7AE137A7E230E6166930.internet081?nn=13490888. Darüber hinaus verweisen wir auf die bereits in unserem Antwortsschreiben vom 21.02.2022 aufgelisteten Webseiten. Mit freundlichen Grüßen