Zweirichtungsradweg ohne entsprechende Markierungen (Alsterufer)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Guten Tag,
Auf Höhe des ehemaligen US-Konsulats in der Straße "Alsterufer" ist ein Zweirichtungsweg installiert.
Hintergrund meiner Anfrage ist folgender: Während am Berliner Tor der Zweirichtungsradweg mit "weißen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen" zur Verkehrslenkung und -beeinflussung ausgestattet ist, kommt es meines Erachtens nach in der Straße Alsterufer, auf Höhe des ehemaligen US-Konsulats, immer wieder zu Verwirrungen, Radfahrern, die die gesamte Fahrbahn nutzen (Geisterfahrern) und zu anderen gefährlichen Manövern. Zudem erkennen manche Fußgänger mangels Markierungen diesen überhaupt nicht (flüchtig) als Radweg.
In dieser Sache bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum hat man sich dagegen entschieden, den Zweirichtungsweg (Alsterufer) mit entsprechenden "weißen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen" zur Verkehrslenkung und -beeinflussung auszustatten?
2. Ist in Zukunft angedacht, an diesem Zweirichtungsradweg entsprechende Fahrbahmarkierungen anzubringen?
3. Brinmgt das Bezirksamt Eimsbüttel grundsätzlich keine "weißen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen" auf Zweirichtungswegen an?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Februar 2024
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29. März 2024
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