Zweite Anfrage , Fehlende Schneefangzäune
TLBV
Straßenbauamt Ostthüringen Herrn Steffen Otto
per e-Mail
Sehr geehrter Herr Otto,
vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich meiner Ansicht nach fehlender Schneezäune an der Steigungsstrecke der L 2316, zwischen Rodigast und Lucka.
Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Antwort eher nicht gerechnet.
Meine Anfrage bezog sich explizit auf die fehlenden Schneezäune und nicht zur Ablauforganisation des Winterdienstes. Schon gar nicht war es meine Absicht, eine Belehrung zu erhalten, wie ich mich als Fahrzeugführer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verhalten habe.
Gehen Sie bitte davon aus, dass ich meine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpasse, was auch winterliche Bedingungen einschließt.
Sie beschreiben wortreich was alles und warum nicht realisierbar ist; einen Lösungsansatz lassen Sie aber leider konsequent vermissen.
Ihre Antwort interpretiere ich so, dass die Straßenverwaltung keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Winterdienstes hat und ich doch froh sein kann, wenn überhaupt Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Leich- tigkeit des Verkehrs und Gefahrenabwehr spielen dabei offenbar überhaupt keine Rolle und schon gar nicht hat die Straßenverwaltung hier eine Verantwortung. Das erscheint mir etwas abenteuerlich.
Dem gegenüber stellt sich die Frage, weshalb dann auf dem von Ihnen betreuten Netz auch bei Temperaturen im Plusbereich Salz gestreut wird, wenn Sie doch über das System „SWIFT“ sehr genaue Informationen, selbst im Fahrbahnoberflächenbereich verfügen sollten.
Hat das dann etwa doch mit Gefahrenabwehr zu tun?
Oder müssen etwa die Salzvorräte aus den vergangenen Jahren aufgebraucht werden?
Aber das nur am Rande erwähnt.
Mein Problem sind ja die offensichtlich nicht aufgestellten Schneefangzäune. Wenn Erfahrungen der letzten Jahre die Aufstellstrecken beeinflussen, dürfte es in der Tat keine Veranlassung zur Aufstellung geben, da es weder Winterstürme
noch nennenswerten Schnee gab. In diesem Winter gibt es eine andere Situation.
Wohlwissend, dass gerade die L 2316 im besagten Streckenabschnitt, als auch entlang der L 1075 zwischen Schöngleina und dem Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz permanent verwehungsgefährdet sind, waren dort in den vergangenen Jahren regelmäßig Schneezäune aufgestellt.
Meine Frage war, warum das in diesen Winter unterlassen worden ist.
Ihre Antwort darauf ist eher unbefriedigend, zumindest aber sehr abstrakt gehalten.
Die von Ihrer Behörde im SHK beauftragten Winterdienstunternehmen TSI, Strabag und PoMiKo kennen die sensiblen Streckenabschnitte sehr genau. Deshalb bezweifle ich deren Kompetenz zur Lagebeurteilung keineswegs. Das bezieht sich auch auf die Anbringung der Schneefangzäune, bezogen auf die Hauptwindrichtung.
Und das muss nicht immer der ostseitige Bereich entlang der Fahrbahn sein. Beispielsweise sind derzeit, wie in jedem Jahr, Schneezäune auf der L 1076 zwischen Mörsdorf (Windmühle) und Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB A9 rechts der Fahrbahn aufgestellt. Himmelsrichtungsmäßig ist das Süden!
Auf dem Streckenabschnitt der BAB A9 sind in Fahrtrichtung Süden, zwischen der Tautendorfer Brücke und der Betriebswendestelle Schwarzbach, regelmäßig Schneefangzäune rechts der Fahrbahn aufgestellt. Das ist bekanntlich die westliche Himmelsrichtung.
Die Aufgabe Ihrer Behörde sollte in Vorbereitung der Winterperiode eine Überprüfung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Winterdienstes sein. Inwieweit hier noch „Luft nach oben“ ist, möchte ich nicht beurteilen. Nachregulierungen sind aber keinesfalls ehrenrührig. Auch sich dazu zu bekennen ist kein Makel!
Ansonsten könnte hier leicht ein altes Sprichtwort herangezogen werden: „Auf dem hohen Ross sitzen meist Leute, die nicht reiten können.“
Und an dieses Sprichwort habe ich, ehrlich gesagt, im ersten Moment gedacht, als ich Ihre e-Mail las...
Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Januar 2021
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27. Februar 2021
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