Zweite Anfrage , Fehlende Schneefangzäune

TLBV
Straßenbauamt Ostthüringen Herrn Steffen Otto
per e-Mail
Sehr geehrter Herr Otto,
vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich meiner Ansicht nach fehlender Schneezäune an der Steigungsstrecke der L 2316, zwischen Rodigast und Lucka.
Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Antwort eher nicht gerechnet.
Meine Anfrage bezog sich explizit auf die fehlenden Schneezäune und nicht zur Ablauforganisation des Winterdienstes. Schon gar nicht war es meine Absicht, eine Belehrung zu erhalten, wie ich mich als Fahrzeugführer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verhalten habe.
Gehen Sie bitte davon aus, dass ich meine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpasse, was auch winterliche Bedingungen einschließt.
Sie beschreiben wortreich was alles und warum nicht realisierbar ist; einen Lösungsansatz lassen Sie aber leider konsequent vermissen.
Ihre Antwort interpretiere ich so, dass die Straßenverwaltung keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Winterdienstes hat und ich doch froh sein kann, wenn überhaupt Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Leich- tigkeit des Verkehrs und Gefahrenabwehr spielen dabei offenbar überhaupt keine Rolle und schon gar nicht hat die Straßenverwaltung hier eine Verantwortung. Das erscheint mir etwas abenteuerlich.
Dem gegenüber stellt sich die Frage, weshalb dann auf dem von Ihnen betreuten Netz auch bei Temperaturen im Plusbereich Salz gestreut wird, wenn Sie doch über das System „SWIFT“ sehr genaue Informationen, selbst im Fahrbahnoberflächenbereich verfügen sollten.
Hat das dann etwa doch mit Gefahrenabwehr zu tun?
Oder müssen etwa die Salzvorräte aus den vergangenen Jahren aufgebraucht werden?
Aber das nur am Rande erwähnt.
Mein Problem sind ja die offensichtlich nicht aufgestellten Schneefangzäune. Wenn Erfahrungen der letzten Jahre die Aufstellstrecken beeinflussen, dürfte es in der Tat keine Veranlassung zur Aufstellung geben, da es weder Winterstürme
noch nennenswerten Schnee gab. In diesem Winter gibt es eine andere Situation.
Wohlwissend, dass gerade die L 2316 im besagten Streckenabschnitt, als auch entlang der L 1075 zwischen Schöngleina und dem Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz permanent verwehungsgefährdet sind, waren dort in den vergangenen Jahren regelmäßig Schneezäune aufgestellt.
Meine Frage war, warum das in diesen Winter unterlassen worden ist.

Ihre Antwort darauf ist eher unbefriedigend, zumindest aber sehr abstrakt gehalten.
Die von Ihrer Behörde im SHK beauftragten Winterdienstunternehmen TSI, Strabag und PoMiKo kennen die sensiblen Streckenabschnitte sehr genau. Deshalb bezweifle ich deren Kompetenz zur Lagebeurteilung keineswegs. Das bezieht sich auch auf die Anbringung der Schneefangzäune, bezogen auf die Hauptwindrichtung.
Und das muss nicht immer der ostseitige Bereich entlang der Fahrbahn sein. Beispielsweise sind derzeit, wie in jedem Jahr, Schneezäune auf der L 1076 zwischen Mörsdorf (Windmühle) und Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB A9 rechts der Fahrbahn aufgestellt. Himmelsrichtungsmäßig ist das Süden!
Auf dem Streckenabschnitt der BAB A9 sind in Fahrtrichtung Süden, zwischen der Tautendorfer Brücke und der Betriebswendestelle Schwarzbach, regelmäßig Schneefangzäune rechts der Fahrbahn aufgestellt. Das ist bekanntlich die westliche Himmelsrichtung.
Die Aufgabe Ihrer Behörde sollte in Vorbereitung der Winterperiode eine Überprüfung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Winterdienstes sein. Inwieweit hier noch „Luft nach oben“ ist, möchte ich nicht beurteilen. Nachregulierungen sind aber keinesfalls ehrenrührig. Auch sich dazu zu bekennen ist kein Makel!
Ansonsten könnte hier leicht ein altes Sprichtwort herangezogen werden: „Auf dem hohen Ross sitzen meist Leute, die nicht reiten können.“
Und an dieses Sprichwort habe ich, ehrlich gesagt, im ersten Moment gedacht, als ich Ihre e-Mail las...
Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Christian Oertel
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TLBV Stra…
An Straßenbauamt Ostthüringen Details
Von
Christian Oertel
Betreff
Zweite Anfrage , Fehlende Schneefangzäune [#209404]
Datum
23. Januar 2021 18:53
An
Straßenbauamt Ostthüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TLBV Straßenbauamt Ostthüringen Herrn Steffen Otto per e-Mail Sehr geehrter Herr Otto, vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich meiner Ansicht nach fehlender Schneezäune an der Steigungsstrecke der L 2316, zwischen Rodigast und Lucka. Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Antwort eher nicht gerechnet. Meine Anfrage bezog sich explizit auf die fehlenden Schneezäune und nicht zur Ablauforganisation des Winterdienstes. Schon gar nicht war es meine Absicht, eine Belehrung zu erhalten, wie ich mich als Fahrzeugführer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verhalten habe. Gehen Sie bitte davon aus, dass ich meine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpasse, was auch winterliche Bedingungen einschließt. Sie beschreiben wortreich was alles und warum nicht realisierbar ist; einen Lösungsansatz lassen Sie aber leider konsequent vermissen. Ihre Antwort interpretiere ich so, dass die Straßenverwaltung keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Winterdienstes hat und ich doch froh sein kann, wenn überhaupt Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Leich- tigkeit des Verkehrs und Gefahrenabwehr spielen dabei offenbar überhaupt keine Rolle und schon gar nicht hat die Straßenverwaltung hier eine Verantwortung. Das erscheint mir etwas abenteuerlich. Dem gegenüber stellt sich die Frage, weshalb dann auf dem von Ihnen betreuten Netz auch bei Temperaturen im Plusbereich Salz gestreut wird, wenn Sie doch über das System „SWIFT“ sehr genaue Informationen, selbst im Fahrbahnoberflächenbereich verfügen sollten. Hat das dann etwa doch mit Gefahrenabwehr zu tun? Oder müssen etwa die Salzvorräte aus den vergangenen Jahren aufgebraucht werden? Aber das nur am Rande erwähnt. Mein Problem sind ja die offensichtlich nicht aufgestellten Schneefangzäune. Wenn Erfahrungen der letzten Jahre die Aufstellstrecken beeinflussen, dürfte es in der Tat keine Veranlassung zur Aufstellung geben, da es weder Winterstürme noch nennenswerten Schnee gab. In diesem Winter gibt es eine andere Situation. Wohlwissend, dass gerade die L 2316 im besagten Streckenabschnitt, als auch entlang der L 1075 zwischen Schöngleina und dem Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz permanent verwehungsgefährdet sind, waren dort in den vergangenen Jahren regelmäßig Schneezäune aufgestellt. Meine Frage war, warum das in diesen Winter unterlassen worden ist. Ihre Antwort darauf ist eher unbefriedigend, zumindest aber sehr abstrakt gehalten. Die von Ihrer Behörde im SHK beauftragten Winterdienstunternehmen TSI, Strabag und PoMiKo kennen die sensiblen Streckenabschnitte sehr genau. Deshalb bezweifle ich deren Kompetenz zur Lagebeurteilung keineswegs. Das bezieht sich auch auf die Anbringung der Schneefangzäune, bezogen auf die Hauptwindrichtung. Und das muss nicht immer der ostseitige Bereich entlang der Fahrbahn sein. Beispielsweise sind derzeit, wie in jedem Jahr, Schneezäune auf der L 1076 zwischen Mörsdorf (Windmühle) und Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB A9 rechts der Fahrbahn aufgestellt. Himmelsrichtungsmäßig ist das Süden! Auf dem Streckenabschnitt der BAB A9 sind in Fahrtrichtung Süden, zwischen der Tautendorfer Brücke und der Betriebswendestelle Schwarzbach, regelmäßig Schneefangzäune rechts der Fahrbahn aufgestellt. Das ist bekanntlich die westliche Himmelsrichtung. Die Aufgabe Ihrer Behörde sollte in Vorbereitung der Winterperiode eine Überprüfung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Winterdienstes sein. Inwieweit hier noch „Luft nach oben“ ist, möchte ich nicht beurteilen. Nachregulierungen sind aber keinesfalls ehrenrührig. Auch sich dazu zu bekennen ist kein Makel! Ansonsten könnte hier leicht ein altes Sprichtwort herangezogen werden: „Auf dem hohen Ross sitzen meist Leute, die nicht reiten können.“ Und an dieses Sprichwort habe ich, ehrlich gesagt, im ersten Moment gedacht, als ich Ihre e-Mail las... Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel Anfragenr: 209404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209404/ Postanschrift Christian Oertel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel

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