Zweiter Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den zweiten Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung, über den im Artikel „Viel zu viele Schutzmasken gekauft“ [1] der Tagesschau berichtet wird

[1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrechnungshof-corona-masken-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den zweiten Bericht über d…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Zweiter Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung [#223646]
Datum
17. Juni 2021 22:20
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den zweiten Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung, über den im Artikel „Viel zu viele Schutzmasken gekauft“ [1] der Tagesschau berichtet wird [1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrechnungshof-corona-masken-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223646/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 - 83/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anf…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021
Datum
21. Juni 2021 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 83/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021. Den Zugang zu Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes hat der Gesetzgeber in § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezialgesetzlich und abschließend geregelt. Das IFG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. § 1 Absatz 3 IFG). Den in der Presse genannten Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen - Feststellungen zu übergeordneten und haushaltswirksamen Gesichtspunkten kann ich Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen. Der Bundesrechnungshof kann Zugang zu seinen Prüfungsergebnissen gemäß § 96 Abs. 4 Satz 1 und 2 BHO nur gewähren, wenn diese abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der genannte Bericht liegt momentan noch dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung vor. Der Bundesrechnungshof wird nach der parlamentarischen Beratung voraussichtlich Zugang zu dem Bericht ermöglichen. Wann genau dies der Fall sein wird, können wir gegenwärtig indes nicht abschätzen. Gerne halten wir Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 - 83/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ih…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021
Datum
25. Juni 2021 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 83/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 17. Juni 2021. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen - Feststellungen zu übergeordneten und haushaltswirksamen Gesichtspunkten nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist seit heute auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/schutzmasken-beschaffung-weit-ueber-festgestelltem-bedarf Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Links geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen