Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V.
Im Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR ist genau festgelegt, wer beteiligte Personen bzw. Stellen nach diesem Gesetz sind.
Ich zitiere:
Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
§ 4 Verfahren
(1) Die Ansprüche sind bis zum 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt geltend zu machen.
§ 6 Aufklärung des Sachverhalts
(1) Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll an der Aufklärung des Sachverhalts durch das Bundesverwaltungsamt und den Beirat mitwirken, insbesondere durch persönliches Erscheinen, die Duldung zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, eigene Angaben zum Sachverhalt und die Benennung von Zeugen.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1546.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1546.pdf%27%5D__1668693570460
Die Doping Opferhilfe e.V. hat einen Fragebogen „Dopingopfer der DDR“ verwendet. Aus dem geht hervor, dass dieser Fragebogen auch für die finanzielle Hilfe nach dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) verwendet werden sollte.
In diesem Fragebogen steht u.a.:
Fragebogen Dopingopfer
DOH e.V., Schliemannstrasse 23, 10437 Berlin
Datenschutz:
"Hiermit gebe ich die Erlaubnis, meine persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutz-Bestimmungen ausschließlich im Sinne einer sozial- und entschädigungsrechtlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen."
Dieser Fragebogen wurde von der Doping Opferhilfe (DOH) für „entschädigungsrechtliche Verwendung“ verwendet.
Da in dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) diese Doping Opferhilfe e.V. nicht explizit aufgeführt ist, und somit nicht in das Antragsverfahren nach dem Zweiten Doping Opferhilfegesetz mit eingebunden werden durfte, habe ich eine Frage um deren Beantwortung ich Sie bitte.
Frage 1:
Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Bundesverwaltungsamt diesen Fragebogen angenommen und verwendet?
Wenn ja, wie viele solcher Fragebögen wurden beim Bundesverwaltungsamt eingereicht?
Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen?
Wenn ja, musste das Bundesverwaltungsamt für diese Fragebögen die Doping Opferhilfe e.V. finanziell entschädigen?
Wenn ja, welche Formalitäten musste die Doping Opferhilfe e.V. von Seiten des Bundesverwaltungsamtes erfüllen, damit der Datenschutzanforderung nach dem Zweiten Dopingopferhilfegesetz (DOHG) genüge getan werden konnte.
Wenn nein, wurden solche Fragebögen eingereicht, jedoch vom Bundesverwaltungsamt abgewiesen?
Wenn nein, es genügt ein kurzes NEIN.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum29. Dezember 2022
-
31. Januar 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!