Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V.

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Im Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR ist genau festgelegt, wer beteiligte Personen bzw. Stellen nach diesem Gesetz sind.
Ich zitiere:
Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
§ 4 Verfahren
(1) Die Ansprüche sind bis zum 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt geltend zu machen.

§ 6 Aufklärung des Sachverhalts
(1) Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll an der Aufklärung des Sachverhalts durch das Bundesverwaltungsamt und den Beirat mitwirken, insbesondere durch persönliches Erscheinen, die Duldung zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, eigene Angaben zum Sachverhalt und die Benennung von Zeugen.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1546.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1546.pdf%27%5D__1668693570460

Die Doping Opferhilfe e.V. hat einen Fragebogen „Dopingopfer der DDR“ verwendet. Aus dem geht hervor, dass dieser Fragebogen auch für die finanzielle Hilfe nach dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) verwendet werden sollte.

In diesem Fragebogen steht u.a.:

Fragebogen Dopingopfer
DOH e.V., Schliemannstrasse 23, 10437 Berlin

Datenschutz:

"Hiermit gebe ich die Erlaubnis, meine persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutz-Bestimmungen ausschließlich im Sinne einer sozial- und entschädigungsrechtlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen."

Dieser Fragebogen wurde von der Doping Opferhilfe (DOH) für „entschädigungsrechtliche Verwendung“ verwendet.

Da in dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) diese Doping Opferhilfe e.V. nicht explizit aufgeführt ist, und somit nicht in das Antragsverfahren nach dem Zweiten Doping Opferhilfegesetz mit eingebunden werden durfte, habe ich eine Frage um deren Beantwortung ich Sie bitte.

Frage 1:
Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Bundesverwaltungsamt diesen Fragebogen angenommen und verwendet?
Wenn ja, wie viele solcher Fragebögen wurden beim Bundesverwaltungsamt eingereicht?
Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen?
Wenn ja, musste das Bundesverwaltungsamt für diese Fragebögen die Doping Opferhilfe e.V. finanziell entschädigen?
Wenn ja, welche Formalitäten musste die Doping Opferhilfe e.V. von Seiten des Bundesverwaltungsamtes erfüllen, damit der Datenschutzanforderung nach dem Zweiten Dopingopferhilfegesetz (DOHG) genüge getan werden konnte.

Wenn nein, wurden solche Fragebögen eingereicht, jedoch vom Bundesverwaltungsamt abgewiesen?
Wenn nein, es genügt ein kurzes NEIN.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zweiten Gesetz über eine finanziel…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Johann Weber
Betreff
Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
29. Dezember 2022 15:55
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR ist genau festgelegt, wer beteiligte Personen bzw. Stellen nach diesem Gesetz sind. Ich zitiere: Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) § 4 Verfahren (1) Die Ansprüche sind bis zum 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt geltend zu machen. § 6 Aufklärung des Sachverhalts (1) Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll an der Aufklärung des Sachverhalts durch das Bundesverwaltungsamt und den Beirat mitwirken, insbesondere durch persönliches Erscheinen, die Duldung zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, eigene Angaben zum Sachverhalt und die Benennung von Zeugen. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1546.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1546.pdf%27%5D__1668693570460 Die Doping Opferhilfe e.V. hat einen Fragebogen „Dopingopfer der DDR“ verwendet. Aus dem geht hervor, dass dieser Fragebogen auch für die finanzielle Hilfe nach dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) verwendet werden sollte. In diesem Fragebogen steht u.a.: Fragebogen Dopingopfer DOH e.V., Schliemannstrasse 23, 10437 Berlin Datenschutz: "Hiermit gebe ich die Erlaubnis, meine persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutz-Bestimmungen ausschließlich im Sinne einer sozial- und entschädigungsrechtlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen." Dieser Fragebogen wurde von der Doping Opferhilfe (DOH) für „entschädigungsrechtliche Verwendung“ verwendet. Da in dem zweiten Doping Opferhilfegesetz (DOHG) diese Doping Opferhilfe e.V. nicht explizit aufgeführt ist, und somit nicht in das Antragsverfahren nach dem Zweiten Doping Opferhilfegesetz mit eingebunden werden durfte, habe ich eine Frage um deren Beantwortung ich Sie bitte. Frage 1: Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Bundesverwaltungsamt diesen Fragebogen angenommen und verwendet? Wenn ja, wie viele solcher Fragebögen wurden beim Bundesverwaltungsamt eingereicht? Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen? Wenn ja, musste das Bundesverwaltungsamt für diese Fragebögen die Doping Opferhilfe e.V. finanziell entschädigen? Wenn ja, welche Formalitäten musste die Doping Opferhilfe e.V. von Seiten des Bundesverwaltungsamtes erfüllen, damit der Datenschutzanforderung nach dem Zweiten Dopingopferhilfegesetz (DOHG) genüge getan werden konnte. Wenn nein, wurden solche Fragebögen eingereicht, jedoch vom Bundesverwaltungsamt abgewiesen? Wenn nein, es genügt ein kurzes NEIN.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 266510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266510/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Weber, wir haben Ihren o.g. Antrag (#266510) auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten un…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
23. Januar 2023 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, wir haben Ihren o.g. Antrag (#266510) auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten und beantworten diese nach Zuarbeit durch den zuständigen Fachbereich wie folgt: Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? - Antwort: ja Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Bundesverwaltungsamt diesen Fragebogen angenommen und verwendet? - Antwort: Diese Fragebögen wurden freiwillig eingereicht. Sie waren nicht gefordert und besaßen keine Relevanz für das Antragsverfahren nach dem DOHG. Wenn ja, wie viele solcher Fragebögen wurden beim Bundesverwaltungsamt eingereicht? - Antwort: Hierzu liegen keine Zahlen vor. Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen? - Antwort: Die Antragsteller. Wenn ja, musste das Bundesverwaltungsamt für diese Fragebögen die Doping Opferhilfe e.V. finanziell entschädigen? - Antwort: Nein. Wenn ja, welche Formalitäten musste die Doping Opferhilfe e.V. von Seiten des Bundesverwaltungsamtes erfüllen, damit der Datenschutzanforderung nach dem Zweiten Dopingopferhilfegesetz (DOHG) genüge getan werden konnte. - Antwort: Keine, das DOHG richtete sich soweit an das für das DOHG-Verfahren ausschließlich zuständige Bundesverwaltungsamt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Sollten Sie einen formellen Bescheid wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen
Johann Weber
Guten Tag, 1) Sie schreiben: „Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eing…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
26. Januar 2023 11:32
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, 1) Sie schreiben: „Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? Antwort: ja“ Frage: In diesem von der Doping Opferhilfe erstellten Fragebogen sind hochsensible Daten vom Ersteller dieses Fragebogen enthalten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage durfte das Bundesverwaltungsamt diese Fragebögen, die für die Umsetzung der DOHG irrelevant gewesen sind, in Empfang nehmen? Hat das Bundesverwaltungsamt die jeweiligen Ersteller dieser Fragebögen der DOH über den Erhalt der Fragebögen informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Frage: Wie wurden, bzw. wie werden diese für das Bundesverwaltungsamt irrelevanten Fragebögen vom BVA archiviert? Wenn ja, wie wurden die Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Fragebögen beim BVA archiviert werden? Wenn die Antragsteller nicht über die Archivierung ihrer Anträge beim BVA informiert werden bzw. wurden, was sind die Gründe für die Nichtinformierung? Frage: Die Bearbeitung dieser für die BVA irrelevanten DOH-Fragebögen verursachte für die Mitarbeiter des BVA einen Aufwand. Wer trug diese Kosten? Der Steuerzahler? Die Doping Opferhilfe? Der Antragsteller? Hat das BVA auf die Erstattung ihres Aufwand auf die Kosten verzichtet? Wenn ja, warum? 2) Sie schreiben: „Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen? - Antwort: Die Antragsteller.“ In der Beantwortung folgender Frage, haben Sie mir wie folgt geantwortet: „Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? Antwort: ja“ Einmal antworteten Sie mir, die Doping Opferhilfe war die Einreicherin, ein andermal antworteten Sie mir, der Antragsteller hat diese DOH-Fragebögen eingereicht. Frage: Wer hat nun diese DOH-Fragebögen eingereicht? Ergänzungsfrage. Hat das Bundesverwaltungsamt eigene Fragebögen verwendet, die den Anforderungen der DOHG entsprachen? Wenn ja, kann ich davon ein Muster bekommen? Wenn nein, warum nicht? Konnten die Antragsteller formlos einen Antrag auf die humanitäre Hilfe nach den DOHG stellen? Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 266510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266510/
Johann Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opfe…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
31. Januar 2023 10:33
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V.“ vom 29.12.2022 (#266510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Von Johann Weber Betreff AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510] Datum 26. Januar 2023 11:32 An Bundesverwaltungsamt Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Zustellungsprotokoll anzeigen Guten Tag, 1) Sie schreiben: „Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? Antwort: ja“ Frage: In diesem von der Doping Opferhilfe erstellten Fragebogen sind hochsensible Daten vom Ersteller dieses Fragebogen enthalten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage durfte das Bundesverwaltungsamt diese Fragebögen, die für die Umsetzung der DOHG irrelevant gewesen sind, in Empfang nehmen? Hat das Bundesverwaltungsamt die jeweiligen Ersteller dieser Fragebögen der DOH über den Erhalt der Fragebögen informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Frage: Wie wurden, bzw. wie werden diese für das Bundesverwaltungsamt irrelevanten Fragebögen vom BVA archiviert? Wenn ja, wie wurden die Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Fragebögen beim BVA archiviert werden? Wenn die Antragsteller nicht über die Archivierung ihrer Anträge beim BVA informiert werden bzw. wurden, was sind die Gründe für die Nichtinformierung? Frage: Die Bearbeitung dieser für die BVA irrelevanten DOH-Fragebögen verursachte für die Mitarbeiter des BVA einen Aufwand. Wer trug diese Kosten? Der Steuerzahler? Die Doping Opferhilfe? Der Antragsteller? Hat das BVA auf die Erstattung ihres Aufwand auf die Kosten verzichtet? Wenn ja, warum? 2) Sie schreiben: „Wenn ja, wer waren die Einreicher dieser Fragebögen? - Antwort: Die Antragsteller.“ In der Beantwortung folgender Frage, haben Sie mir wie folgt geantwortet: „Wurden beim Bundesverwaltungsamt solche Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V., eingereicht? Antwort: ja“ Einmal antworteten Sie mir, die Doping Opferhilfe war die Einreicherin, ein andermal antworteten Sie mir, der Antragsteller hat diese DOH-Fragebögen eingereicht. Frage: Wer hat nun diese DOH-Fragebögen eingereicht? Ergänzungsfrage. Hat das Bundesverwaltungsamt eigene Fragebögen verwendet, die den Anforderungen der DOHG entsprachen? Wenn ja, kann ich davon ein Muster bekommen? Wenn nein, warum nicht? Konnten die Antragsteller formlos einen Antrag auf die humanitäre Hilfe nach den DOHG stellen? Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 266510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266510/ Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 266510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266510/
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Weber, mit E-Mail vom 23.01.2023 wurde Ihre Anfrage vom 29.12.2023 fristgemäß beantwortet. Au…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
31. Januar 2023 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, mit E-Mail vom 23.01.2023 wurde Ihre Anfrage vom 29.12.2023 fristgemäß beantwortet. Auf die von Ihnen mit E-Mail vom 26.01.2023 eingereichten Ergänzungsfragen erhalten Sie Antwort nach erfolgter Zuarbeit des zuständigen Fachbereichs. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Weber, Ihre am 26. Januar 2023 eingegangenen ergänzenden Fragen zur Anfrage #266510 vom 29.12.…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Zweites Doping Opferhilfegesetz (DOHG), Fragebogen der Doping Opferhilfe e.V. [#266510]
Datum
9. Februar 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, Ihre am 26. Januar 2023 eingegangenen ergänzenden Fragen zur Anfrage #266510 vom 29.12.2022 beantworten wir nach erfolgter Zuarbeit des zuständigen Fachbereiches wie folgt: ------------------------------ Erklärend wird Folgendes vorangestellt: Hinsichtlich der Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V. liegt ein Missverständnis Ihrerseits vor. Sie fragten am 29.12.2022, ob "Fragebögen DER Doping Opferhilfe e.V. eingereicht wurden". Diese Frage wurde bejaht. Die Einreichung erfolgte durch die Antragsteller nach den Dopingopferhilfegesetzen. Sie fragten aber nicht, ob die Fragebögen DURCH die Doping Opferhilfe e.V. eingereicht wurden. Diese Frage wurde daher auch nicht beantwortet. Es gingen im BVA im Rahmen der Antragstellung nach den Dopingopferhilfegesetzen auch Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V. ein, welche durch die Antragsteller mit eingereicht wurden. Diese hatten für das Antragsverfahren - wie in der Antwort vom 23. Januar 2023 bereits mitgeteilt - keine Relevanz. ------------------------------ Frage: In diesem von der Doping Opferhilfe erstellten Fragebogen sind hochsensible Daten vom Ersteller dieses Fragebogen enthalten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage durfte das Bundesverwaltungsamt diese Fragebögen, die für die Umsetzung der DOHG irrelevant gewesen sind, in Empfang nehmen? Hat das Bundesverwaltungsamt die jeweiligen Ersteller dieser Fragebögen der DOH über den Erhalt der Fragebögen informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Fragebögen wurden durch die Antragsteller eingereicht. Eine Information war daher nicht erforderlich. Frage: Wie wurden, bzw. wie werden diese für das Bundesverwaltungsamt irrelevanten Fragebögen vom BVA archiviert? Wenn ja, wie wurden die Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Fragebögen beim BVA archiviert werden? Wenn die Antragsteller nicht über die Archivierung ihrer Anträge beim BVA informiert werden bzw. wurden, was sind die Gründe für die Nichtinformierung? Antwort: Die Fragebögen wurden durch die Antragsteller eingereicht. Eine Information war daher nicht erforderlich. Frage: Die Bearbeitung dieser für die BVA irrelevanten DOH-Fragebögen verursachte für die Mitarbeiter des BVA einen Aufwand. Wer trug diese Kosten? Der Steuerzahler? Die Doping Opferhilfe? Der Antragsteller? Hat das BVA auf die Erstattung ihres Aufwand auf die Kosten verzichtet? Wenn ja, warum? Antwort: Durch das freiwillige Einreichen der Fragebögen der Doping Opferhilfe e.V. entstand dem BVA kein zusätzlicher Aufwand. Frage: Hat das Bundesverwaltungsamt eigene Fragebögen verwendet, die den Anforderungen der DOHG entsprachen? Antwort: Nein, das Bundesverwaltungsamt hat keine Fragebögen verwendet, sondern Antragsformulare, die auch auf unserer hompage zum Download bereit standen. Frage: Wenn ja, kann ich davon ein Muster bekommen? Antwort: In der Anlage finden Sie ein entsprechendes Antragsformular als Muster. Frage: Konnten die Antragsteller formlos einen Antrag auf die humanitäre Hilfe nach den DOHG stellen? Antwort: Ja, die Antragsteller konnten einen Antrag auch formlos stellen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Sollten Sie einen formellen Bescheid wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente