Zweitimpfung Johnson&Johnson

Ich habe eine Frage bezüglich der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson.

Ab wann und wo ist es im NOK möglich die zweite Impfung mit Johnson&Johnson (nicht BioNtech, nicht Morderna) zu bekommen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe eine …
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zweitimpfung Johnson&Johnson [#238049]
Datum
19. Januar 2022 09:56
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe eine Frage bezüglich der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson. Ab wann und wo ist es im NOK möglich die zweite Impfung mit Johnson&Johnson (nicht BioNtech, nicht Morderna) zu bekommen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in Zweitimpfungen nach einmaliger Impfung mit Johnson&Johnson werden im Allgemeinen mit ei…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Zweitimpfung Johnson&Johnson [#238049]
Datum
26. Januar 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Zweitimpfungen nach einmaliger Impfung mit Johnson&Johnson werden im Allgemeinen mit einem mRNA-Impfstoff gemacht. In der Facharztpraxis für Allgemeinmedizin in Eberbach Dres.med. A. Babakhani und J.Zybowski könnten Sie eventuell noch den Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten können. Dazu rufen Sie bitte bei der Arztpraxis an unter der Telefonnummer 06271-945 69 90. Freundliche Grüße,