Zweitwohnungen in Bergkamen

1) Anzahl der Personen, die in Bergkamen Ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und bereits in Bergkamen Ihren Hauptwohnsitz haben, falls möglich sortiert nach Stadtteilen.

2) Anzahl der Personen, die in Bergkamen Ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt besitzen, ebenfalls sortiert nach Stadtteilen.

3) Erhebt die Stadt Bergkamen eine Zweitwohnsitzsteuer? Falls ja, wie hoch sind die dadurch resultierenden Steuereinnahmen für die Kommune und wie wird diese Steuer berechnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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Justin Luft
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Justin Luft
Betreff
Zweitwohnungen in Bergkamen [#285905]
Datum
11. August 2023 01:12
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Anzahl der Personen, die in Bergkamen Ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und bereits in Bergkamen Ihren Hauptwohnsitz haben, falls möglich sortiert nach Stadtteilen. 2) Anzahl der Personen, die in Bergkamen Ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt besitzen, ebenfalls sortiert nach Stadtteilen. 3) Erhebt die Stadt Bergkamen eine Zweitwohnsitzsteuer? Falls ja, wie hoch sind die dadurch resultierenden Steuereinnahmen für die Kommune und wie wird diese Steuer berechnet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Luft Anfragenr: 285905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285905/ Postanschrift Justin Luft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justin Luft
Justin Luft
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungen in Bergkamen“ vom 11.08.2023 (#285905) wurde von Ih…
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Justin Luft
Betreff
AW: Zweitwohnungen in Bergkamen [#285905]
Datum
13. September 2023 14:32
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zweitwohnungen in Bergkamen“ vom 11.08.2023 (#285905) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Justin Luft

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Kommunalverwaltung Bergkamen
Sehr geehrter Herr Luft, mit Mail vom 11.08.2023 baten Sie gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Bergkamen
Betreff
Antwort: WG: AW: Zweitwohnungen in Bergkamen [#285905]
Datum
14. September 2023 12:22
Status
Warte auf Antwort
1-12af970412af949000390492c1258a2a.gif
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Luft, mit Mail vom 11.08.2023 baten Sie gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um folgende Informationen: 1) Anzahl der Personen, die in Bergkamen ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und bereits in Bergkamen ihren Hauptwohnsitz haben, falls möglich sortiert nach Stadtteilen. 2) Anzahl der Personen, die in Bergkamen ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben und ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt besitzen, ebenfalls sortiert nach Stadtteilen. 3) Erhebt die Stadt Bergkamen eine Zweitwohnsitzsteuer? Falls ja, wie hoch sind die dadurch resultierenden Steuereinnahmen für die Kommune und wie diese Steuer berechnet wird? Die Beantwortung sollte via E-Mail erfolgen. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu 1) In Bergkamen gibt es 9 Personen, ab 18 Jahren, die sowohl einen Haupt- als auch einen Nebenwohnsitz haben. Eine Sortierung ist in Ermangelung konkreterer Angaben nicht möglich (Sortierung nach Haupt- oder Nebenwohnsitz?). zu 2) In Bergkamen gibt es 560 Personen, ab 18 Jahren, mit einem Nebenwohnsitz in Bergkamen ohne einen Hauptwohnsitz in Bergkamen zu besitzen. Diese Nebenwohnsitze teilen sich wie folgt auf: Heil: 5 Mitte: 183 Oberaden: 109 Overberge: 71 Rünthe: 92 Weddinghofen: 100 Insgesamt: 560 zu 3) In Bergkamen wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Fragen beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen