Zwischen- und Abschlussbericht: Untersuchung zum Tankrabatt

Anfrage an: Bundeskartellamt

Den hier (https://www.spiegel.de/wirtschaft/tankrabatt-kartellamt-attestiert-oelkonzernen-ueberwiegend-korrektes-vorgehen-a-9ee96e27-fb8a-4e4e-b359-0fff29fa524a) erwähnten Zwischenbericht zu der Bundeskartellamt durchgeführte Untersuchung zum sogenannten "Tankrabatt", sowie den entsprechenden Abschlussbericht der Untersuchung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den hier (https://www.spiegel.de/wirt…
An Bundeskartellamt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Zwischen- und Abschlussbericht: Untersuchung zum Tankrabatt [#304460]
Datum
28. März 2024 10:11
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den hier (https://www.spiegel.de/wirtschaft/tankrabatt-kartellamt-attestiert-oelkonzernen-ueberwiegend-korrektes-vorgehen-a-9ee96e27-fb8a-4e4e-b359-0fff29fa524a) erwähnten Zwischenbericht zu der Bundeskartellamt durchgeführte Untersuchung zum sogenannten "Tankrabatt", sowie den entsprechenden Abschlussbericht der Untersuchung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304460/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2024 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 28. März 2024. Sie bitten darin um Zusendung des …
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Zwischen- und Abschlussbericht: Untersuchung zum Tankrabatt [#304460]
Datum
3. April 2024 07:38
Status
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 28. März 2024. Sie bitten darin um Zusendung des Zwischenberichts der "Untersuchung zum sogenannten 'Tankrabatt'" und dem entsprechenden Abschlussbericht. Das Bundeskartellamt hat 2022 infolge von Marktverwerfungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine Ad-hoc Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel eingeleitet, innerhalb derer unter anderem auch der "Tankrabatt" betrachtet wurde. Der Zwischenbericht zu dieser Sektoruntersuchung wurde auf der website des Bundeskartellamts veröffentlicht. Sie können ihn kostenlos unter folgendem Link abrufen: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Raffinerien_Zwischenbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Der von Ihnen ebenfalls angeforderte Endbericht der Sektoruntersuchung befindet sich derzeit noch in Arbeit. Nach der Fertigstellung wird er ebenfalls auf der website des Bundeskartellamts abrufbar sein. Ich weise darauf hin, dass der "Tankrabatt" abschließend im Zwischenbericht behandelt wurde. Mit freundlichen Grüßen,

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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, vielen Dank für die Auskunft. Sofern das für die Verwaltung in Ihrem Haus erforderlich ist, erkläre ic…
An Bundeskartellamt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Zwischen- und Abschlussbericht: Untersuchung zum Tankrabatt [#304460]
Datum
3. April 2024 07:59
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Auskunft. Sofern das für die Verwaltung in Ihrem Haus erforderlich ist, erkläre ich den IFG-Antrag hiermit gerne für erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304460/